Hanna Alva
Guten Tag, Mein Partner wohnte und arbeitete sein Leben lang in den Niederlanden. Nun sind wir nach D gezogen. Er begann seine Arbeit direkt als Grenzgänger zur Schweiz. Bald kommt bei uns Nachwuchs. Wenn er Elternzeit nehmen möchte (CH unbezahlt urlaub) würde er dann Elterngeld Anrecht haben? Wenn ja, sind es dann nur die 300 E oder wird dies berechnet auf das Einkommen das er in CH und in NL erwirtschaftet hat? Er war noch nie in D Sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ich finde leider keine vertraubare Literatur hierzu. Ag1 z.b. würde er in D nicht bekommen, sollte er arbeitslos werden.
Hallo, er kann grundsätzlich in Deutschland Elterngeld bekommen, allerdings ist das Land, in dem er arbeitet, vorrangig. Das in der Schweiz keine entsprechende Leistung gibt, brauche von dort eine diesbezügliche Bescheinigung. Dann kann er in Deutschland Elterngeld beantragen. Liebe Grüße NB
ZoeSophia
Lies mal, Seite 24. https://www.ahv-iv.ch/p/10.01.d Damit dein Mann Anspruch auf den schweizerischen Vaterschaftsurlaub (bezahlt) hat, muss er davor 9Monate bereits in die AHV bezahlt haben… Hier findest du auch noch Infos! https://grenzgaenger-experten.com/elterngeld-und-elternzeit-fuer-grenzgaenger-in-der-schweiz-2 Ich kann mir Vorstellen, dass es erstens daran scheitert, dass er davor in NL gearbeitet hat und zweitens, noch nicht so lange in der CH arbeitet! Aber, bei der AHV Ausgleichskasse(sucht euch die raus, von dem Arbeitskanton) könnt ihr euch ja sonst auch mal erkundigen, die können euch genau sagen wie es bezogen auf die CH läuft…
Succero
Hallo Hanna, Entschuldige wenn ich mich jetzt mal auf das ALG1 beziehe. Ich finde es immer wichtig, dass man weiß was einem im Fall der Fälle zusteht - gerade bei so besonderen Verhältnissen. Du schreibst er würde kein ALG1 bekommen. Da wäre ich mir nicht so sicher. Niederlande ist EU. Die ZEITEN, die er dort gearbeitet hat werden in D für das ALG1 anerkannt. In den Niederlanden hierfür eine PDU1 ausstellen lassen. Als Grenzgänger, der er nun ist, steht ihm ALG1 in D zu. Wenn er also alles in allem mind 12 Monate innerhalb der letzten 30 Monate beschäftigt war (CH plus evtl. NL) bekommt er doch AlG1. Wenn es nicht noch eine Sonderregelung gibt für Grenzgänger, wonach vorangegangene Zeiten aus dem EU-Ausland nicht anerkannt werden, dann sollte es gehen wie oben beschrieben. Grüße
Succero
bezüglich Elterngeld: Auf Seite 15/16 steht die Antwort auf deine Frage: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/5b90c242725e545669b2e7536503c75b/elterngeld-und-elternzeit-data.pdf Solche individuellen und ausserregulären Fragen würde ich übrigens immer direkt bei der Elterngeldstelle klären.
Hanna Alva
@succero. Genau, grenzgänger können mit dem PDU1 Formular die versichertenzeiten anrechnen lassen. Aber dazu muss er in D irgendwann mal Versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Und das war er bisher nicht. So wurde es mir vom Arbeitsamt erzählt. @zoesophia ja das mit dem CH Vaterschaftsurlaub und den 9 Monaten ist mir bekannt. Aber danach richtete sich meine Frage nicht. Wenn CH nicht zahlt, zahlt im allgemeinen D in seinem Fall. Aber da er hier nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt war habe ich meine Frage oben gestellt. Er kann ja auch länger elternzeit nehmen als die CH 2 Wochen.
Hanna Alva
@Succero Ich habe auch schon bei der Elterngeldstelle gefragt. Meine Email wurde noch nicht beantwortet (1 Monat her). Und bei Anruf wird gesagt das ein riesen backlog ist mit Emails. Telefonisch war mein Fall wohl zu komplex und mir wurde gesagt wir sollen den Antrag stellen und werden es dann sehen. Aber das ist so blöd, denn wenn wir möchten gern vorher wissen mit welchem Geld wir (ungefähr) rechnen können (300 Euro oder Anteilig auf das Gehalt bezogen) dies würde enorm mitentscheiden wie wir beantragen und aufteilen wollen. Ich war bei unserer Tochter ebenfalls Grenzgängerin D/NL. Es war einfacher, weil ich in beiden Ländern Sozialversicherungspflichtig mal war. Aber auch da wurden Emails mit klaren Fragen bis heute nicht beantwortet und das ist jetzt 4 Jahre her. Ich glaube die schaffen es einfach nicht. Damals wurde mein Elterngeldantrag mehrmals abgelehnt, ich wusste aber wie es sein soll und habe klare Widersprüche eingelegt, begründet und letztendlich wurde es bewilligt. Also Grenzgängeranträge sind für einige MitarbeiterInnen dort sehr komplex und werden durchaus auch falsch entschieden.
ZoeSophia
Ich weiss nicht, ob er tatsächlich länger EZ nehmen kann. Also ob da der CH Arbeitgeber mitspielt… denn ich habe eben nur dieses gefunden, dass er zwei Wochen hat…. Daher, frühzeitig beim Arbeitgeber nachfragen! In der CH gelten ja andere Regeln als in der EU…. Zum Geld kann ich dir sonst nicht viel sagen…
Succero
@Hannah: das ist richtig, dass normalerweise zwischen der Beschäftigung in den NL und einer eintretenden Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung in D (Dauer spielt keine Rolle) erforderlich ist. Ich hatte nur vermutet, dass durch den erworbenen Anspruch in D als Grenzgänger die Zeiten in den NL dann doch mitzählen würden, aber du hast wahrscheinlich recht (Merkblatt 20 beschreibt es dann auch nicht anders. Habs grad aus Interesse nochmal nachgeschaut. Die einzelnen Paragrafen auf denen das beruht, kenn ich leider nicht sofort.) Zum Elterngeld: Genau das hatte ich vermutet. Keiner kennt sich im Paragrafen-Dschungel sofort aus, selbst die auf der Elterngeldstelle tun sich schwer damit. Dann drück ich die Daumen, dass es Frau Bader aus dem Stehgreif weiß.
Succero
Sorry, wenn ich jetzt so viel google. Du hast das sicher auch schon gemacht. Aber es interessierte mich jetzt einfach. Hoffe es ist ok. Sonst überlies es bitte einfach. Bezüglich des Elterngeldes schau vielleicht auch mal hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-bisher-im-ausland-gearbeitet-kann-ich-elterngeld-bekommen--124648 https://www.grenzgaenger-versicherungsservice.de/elterngeld/ https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/ich-habe-bisher-im-ausland-gearbeitet-kann-ich-elterngeld-bekommen--124648 Grüße
Hanna Alva
@succero Danke. Welches Merkblatt 20 meinst du? Ich kann es nicht finden. Wieso machst du dir die Arbeit hier eigentlich? ;-) Ich sehe du hast hier fast einen Nebenjob:-)
Hanna Alva
Liebe Frau Bader, Danke Ihrer Nachricht, meine Frage richtete sich darauf ob das Elterngeld in seinem Szenario auf das Einkommen berechnet wird, dass er in NL und CH hatte oder ob es der Mindestsatz 300 Euro ist. Das er Elterngeld bekommen kann das wusste ich, auch das CH vorrangig dran ist mit zahlen. Ich bin mir halt nicht sicher ob er für Anteilig auf das Gehalt gerechnet in D mal Versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müsste. In der CH als Grenzgänger arbeitet er erst seit 1 Monat. Davor wie beschrieben wohnend und arbeitend in NL, jetzt zum ersten Mal in D gemeldet. Ich hoffe Sie können dies nachträglich noch beantworten. Liebe Grüße
Suomi
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