Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldauszahlung weiter bei neuem Job frühzeitig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldauszahlung weiter bei neuem Job frühzeitig?

LauraEH

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Hallo Frau Bader, mein Sohn kam im Dezember 2018 zur Welt. Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre gesplittet und wollte auch erst dann in meine alte Firma zurück kehren. Nun ändert sich dort viel und ich will dahin nicht zurück. Zufällig ergibt sich eine einmalige Chance weswegen ich vorhabe zu kündigen und eine neue Arbeitsstelle anzunehmen. Mein Sohn wäre dann ca 11 Monate alt. Meine Frage ist nun, ist das Elterngeld dann weg? Eigentlich würde ich ja noch 13 Monate beziehen. Endet die Zahlung oder wird diese auf den neuen Job angerechnet oder bleibt sie trotzdem bestehen? Ich danke Ihnen für Ihre Mühen. Gruß Laura


mellomania

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wieviel stunden möchtest du beim neuen AG arbeiten? ich würde tz IN der laufenden EZ woanders arbeiten (nach vorheriger genehmigung deines AG). vorteil: kündigungsschutz. wenn der neue job nämlich nix is dann stehst du ohne alles da. ansonsten könntest du den beenden und hättest zumindest den alten job noch. überlege dir ob du das alles hinschmeißt...ich hab es so gemacht, und nach der probezeit beim neuen dann den alten gekündigt. hätte ja auch sein können, dass ich dort nicht zurecht komme, auch wenn sich am anfang alles toll anhört. ist nur eine empfehlung :-)


Felica

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Mein Rat, dann lass das EG Plus in Basis-EG umändern und fange erst nach dem 1ten Geburtstag an zu arbeiten. Falls du planst in TZ zu arbeiten würde ich nicht kündigen sondern innerhalb der EZ bei dem anderen AG arbeiten. Mit Zustimmung deines AG darfst du das mit bis zu 30 Std die Woche. Vorteil, du hast weiterhin einen sichere Job für den Fall das der neue nichts ist, du genießt kündigungschutz und wenn du kein EG mehr beziehst weil Anspruch durch, gibt es bei diesem auch keine Kürzung.


LauraEH

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Guten Morgen, danke für eure Tipps. Aber mein alter AG wird Teilzeitarbeit in einer anderen Firma nicht erlauben, dann könnte ich ja auch zu ihm zurück in TZ. Und wie bereits erwähnt will ich das auf keinen Fall. Die Frage ist halt ob ich weiterhin mein Elterngeld bekomme wenn ich auf 25 Std arbeite oder nicht. LG


Mitglied inaktiv

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Das EG plus wird im Falle das du arbeitest gekürzt bzw kann wegfallen


Felica

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Ja, EG läuft dann weiter solange du unter 30 Std die Woche bleibst. Die Frage ist aber warum willst du Geld verschenken? Im EG Plus zu bleiben würde dann Sinn machen wenn du im ersten Jahr auch gearbeitet hättest. Arbeitest du aber nur im zweiten Jahr und bleibst im EG Plus, verschenkst du Geld. Denn dann musst du jedes Einkommen beim EG berücksichtigen.


mellomania

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das hat nix mit gutdünken oder so zu tun. er muss das nachweisen, z.b. wenn es ein direkter konkurrent ist oder so. :-)


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