Michael1987
Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn wird voraussichtlich Ende Dezember geboren. Ich habe Mitte Januar 2018 ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite weiterhin in Vollzeit. Wie ich mitbekommen habe, zählt daher das Jahr 2017 als Bemessungszeitraum. Dies wäre fatal, da wir erst im November 2017 geheiratet haben und daher das Elterngeld viel höher ausfallen würde wenn die 12 Monate vor Geburt zählen würden. Zumal das Gewerbe ja im Jahr 2017 noch garnicht bestand. Wie ist es möglich den Zeitraum auf 12 Monate vor Geburt zu legen. Notfalls würde ich dieses Nebengewerbe nicht angeben, da es sowieso keinen Gewinn macht. Bitte um Rückmeldung. Vielen dank Michael
Auf Anfragen, wie man den Straftatbestand des Betruges erfüllt, werde ich als Organ der Rechtspflege sicher nicht antworten. NB
Ani123
Warum sollte das Jahr vor dem Nebengewerbe heran gezogen werden? Du hast VZ gearbeitet und die 12 Monate würde ich von Dez.17-Dez.18 rechnen.
Michael1987
Hallo Ani123, Weil bei sogenannten Mischeinkünften das letzte abgeschlossene Steuerjahr gilt. Geheiratet haben wir am 17.11.2017 und direkt bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, gilt diese dann wenigstens für das gesamte Jahr 2017? Sonst ist es echt unfair und man verschweigt das Nebengewerbe am besten.
Felica
Dann würde ich beten das sich euer Kind zeit lässt und frühstens am 1.1.2019 geboren wird, dann würde 2018 gelten. Kommt das Kind noch im Dezember, kommst du um 2017 nicht rum. Ist leider so. das das Gewerbe 2017 noch nicht bestand ist meines Wissens nach egal.
Michael1987
Dann lässt man das Gewerbe am besten weg oder können die das nachprüfen?
Felica
Das fliegt auf da du verpflichtet bist eine einkommenssteuererklärung zu machen wenn du EG beziehst
Dojii
Da gibt es keine Ausnahmen und das wurde auch bereits vom Bundessozialgericht mehrmals als korrekt bestätigt. Da wirst du keinerlei Handhabe haben. Das bewusst zu verheimlichen kommt dich am Ende teurer zu stehen, als das geringere Elterngeld in Kauf zu nehmen. Da sind die Elterngeldstellen sehr sehr genau, was die Nachprüfung angeht. In einem Rechtsforum eine Anwältin zu fragen, ob man bei einem Antrag wissentlich falsche Angaben machen soll, um mehr Geld vom Staat zu erhalten ist übrigens sehr sehr dreist.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Hallo Frau Bader, mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...
Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt, die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren, kann arbeitslosengeld I beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte. Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt. Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...
Die letzten 10 Beiträge
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld
- Umgang von Vater und Sohn
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten