Michael1987
Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn wird voraussichtlich Ende Dezember geboren. Ich habe Mitte Januar 2018 ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite weiterhin in Vollzeit. Wie ich mitbekommen habe, zählt daher das Jahr 2017 als Bemessungszeitraum. Dies wäre fatal, da wir erst im November 2017 geheiratet haben und daher das Elterngeld viel höher ausfallen würde wenn die 12 Monate vor Geburt zählen würden. Zumal das Gewerbe ja im Jahr 2017 noch garnicht bestand. Wie ist es möglich den Zeitraum auf 12 Monate vor Geburt zu legen. Notfalls würde ich dieses Nebengewerbe nicht angeben, da es sowieso keinen Gewinn macht. Bitte um Rückmeldung. Vielen dank Michael
Auf Anfragen, wie man den Straftatbestand des Betruges erfüllt, werde ich als Organ der Rechtspflege sicher nicht antworten. NB
Ani123
Warum sollte das Jahr vor dem Nebengewerbe heran gezogen werden? Du hast VZ gearbeitet und die 12 Monate würde ich von Dez.17-Dez.18 rechnen.
Michael1987
Hallo Ani123, Weil bei sogenannten Mischeinkünften das letzte abgeschlossene Steuerjahr gilt. Geheiratet haben wir am 17.11.2017 und direkt bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, gilt diese dann wenigstens für das gesamte Jahr 2017? Sonst ist es echt unfair und man verschweigt das Nebengewerbe am besten.
Felica
Dann würde ich beten das sich euer Kind zeit lässt und frühstens am 1.1.2019 geboren wird, dann würde 2018 gelten. Kommt das Kind noch im Dezember, kommst du um 2017 nicht rum. Ist leider so. das das Gewerbe 2017 noch nicht bestand ist meines Wissens nach egal.
Michael1987
Dann lässt man das Gewerbe am besten weg oder können die das nachprüfen?
Felica
Das fliegt auf da du verpflichtet bist eine einkommenssteuererklärung zu machen wenn du EG beziehst
Dojii
Da gibt es keine Ausnahmen und das wurde auch bereits vom Bundessozialgericht mehrmals als korrekt bestätigt. Da wirst du keinerlei Handhabe haben. Das bewusst zu verheimlichen kommt dich am Ende teurer zu stehen, als das geringere Elterngeld in Kauf zu nehmen. Da sind die Elterngeldstellen sehr sehr genau, was die Nachprüfung angeht. In einem Rechtsforum eine Anwältin zu fragen, ob man bei einem Antrag wissentlich falsche Angaben machen soll, um mehr Geld vom Staat zu erhalten ist übrigens sehr sehr dreist.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job