Michael1987
Guten Tag Frau Bader, Unser Sohn wird voraussichtlich Ende Dezember geboren. Ich habe Mitte Januar 2018 ein Nebengewerbe angemeldet und arbeite weiterhin in Vollzeit. Wie ich mitbekommen habe, zählt daher das Jahr 2017 als Bemessungszeitraum. Dies wäre fatal, da wir erst im November 2017 geheiratet haben und daher das Elterngeld viel höher ausfallen würde wenn die 12 Monate vor Geburt zählen würden. Zumal das Gewerbe ja im Jahr 2017 noch garnicht bestand. Wie ist es möglich den Zeitraum auf 12 Monate vor Geburt zu legen. Notfalls würde ich dieses Nebengewerbe nicht angeben, da es sowieso keinen Gewinn macht. Bitte um Rückmeldung. Vielen dank Michael
Auf Anfragen, wie man den Straftatbestand des Betruges erfüllt, werde ich als Organ der Rechtspflege sicher nicht antworten. NB
Ani123
Warum sollte das Jahr vor dem Nebengewerbe heran gezogen werden? Du hast VZ gearbeitet und die 12 Monate würde ich von Dez.17-Dez.18 rechnen.
Michael1987
Hallo Ani123, Weil bei sogenannten Mischeinkünften das letzte abgeschlossene Steuerjahr gilt. Geheiratet haben wir am 17.11.2017 und direkt bin ich in Steuerklasse 3 gewechselt, gilt diese dann wenigstens für das gesamte Jahr 2017? Sonst ist es echt unfair und man verschweigt das Nebengewerbe am besten.
Felica
Dann würde ich beten das sich euer Kind zeit lässt und frühstens am 1.1.2019 geboren wird, dann würde 2018 gelten. Kommt das Kind noch im Dezember, kommst du um 2017 nicht rum. Ist leider so. das das Gewerbe 2017 noch nicht bestand ist meines Wissens nach egal.
Michael1987
Dann lässt man das Gewerbe am besten weg oder können die das nachprüfen?
Felica
Das fliegt auf da du verpflichtet bist eine einkommenssteuererklärung zu machen wenn du EG beziehst
Dojii
Da gibt es keine Ausnahmen und das wurde auch bereits vom Bundessozialgericht mehrmals als korrekt bestätigt. Da wirst du keinerlei Handhabe haben. Das bewusst zu verheimlichen kommt dich am Ende teurer zu stehen, als das geringere Elterngeld in Kauf zu nehmen. Da sind die Elterngeldstellen sehr sehr genau, was die Nachprüfung angeht. In einem Rechtsforum eine Anwältin zu fragen, ob man bei einem Antrag wissentlich falsche Angaben machen soll, um mehr Geld vom Staat zu erhalten ist übrigens sehr sehr dreist.
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