Nektarica
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wohne seit ende März und arbeite in DE seit 1.4. dieser Jahr, bin schwanger, in MuSchu gehe ich in zwei Tage so bis MuSchu habe ich 8 Monaten gearbeitet. Ich stamme aus Non-EU Land und vor DE habe ich dort gelebt. Arbeitsvertrag hier dauert noch funf Jahre, ich arbeite hier als Ärztin und besitze Blaue Karte. Wie ich gelesen habe, mit Blaue Karte habe ich Anspruch auf Elterngeld. Allerdings, habe ich nur 8 Monate vor MuSchu gearbeitet, muss man vollen Jahr arbeiten oder? Ich gehe davon dass bei mir EG wird berechnet als: (8 x Nettoinkommen) durch 12 usw (Prozente)? Das hoffe ich? Aber habe ich überhaupt Anspruch, weil nicht volles Jahr gearbeitet habe, oder nur 300 Euro? Liebe Gruße, Nektarica
Hallo, Sie haben Anspruch, aber die vier Monate, in denen Sie nicht in D waren zählen mit 0 € Liebe Grüße NB
Dojii
Eigentlich hast du schon alles richtig beantwortet. Dein Elterngeld errechnet sich aus den 12 Monaten vor der Schutzfrist. Da du nur 8 Monate gearbeitet hast, wird auch nur dein Gehalt aus 8 Monaten genommen und durch 12 geteilt. Eventuell auch 9, wenn man den Monat mit Mutterschutz und anteiligen Gehalt mit einbezieht. Mit deinem Aufenthaltstitel hast du problemlos Anspruch auf Elterngeld.
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