Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

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Hallo, mein errechneter Entbindungstermin war der 10.05., tatsächlich ist mein Kind am 14.04. geboren worden. Wir haben Elterngeld vom 1. bis zum 12. Monat beantragt. Laut Bescheid bekomme ich jedoch im 1. und 2. Monat kein Geld und im 3. Monat weniger als 1/3 des Betrages. Erst ab Monat 4 bis 12 bekomme ich den vollen Betrag. Kann den das stimmen ? Das sind nur 9 Monate voller Betrag und 1 Monat Teilbetrag. Ich dachte, man bekommt das Elterngeld für volle 12 Monate ? Oder habe ich da einen Fehler gemacht und hätte das Elterngeld erst ab den 4. Monat bis zum 15. beantragen sollen (also wenn das Mutterschaftsgeld abgeschlossen ist) ?


Mitglied inaktiv

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Du hast keinen Fehler gemacht, das Amt aber auch nicht. Die Zeit, in der Du noch volles Gehalt beziehst wird auf das Erziehungsgeld angerechnet. Da Du nach der (vorzeitigen) Entbindung länger Mutterschutz hast setzt die Zahlung des Erziehungsgeldes auch erst dann ein. Dein Kind ist vor Vollendung der 37. SSW geboren - hat jemand daran gedacht, eine Frühgeburtsbescheinigung auszustellen? Dann gibt es nämlich insgesamt 18 Wochen Mutterschutz - also auch 18 Wochen volles Gehalt, in Deinem Fall bis Anfang August!


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