scorp
Liebe Frau Bader, eigentlich müsste es den Fall öfter geben, aber ich finde nichts dazu: Kann ein Elternteil sein Elterngeld beantragen, wenn der Partner nicht die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt? Das Antragsformular behandelt die Eltern wie siamesische Zwillinge und verweigert die Bearbeitung, wenn ein Elternteil keine deutsche Steuernummer und Meldebescheinigung hat. Überall ist von ausländischen Eltern in Deutschland die Rede, aber was ist mit ausländischen Eltern im Ausland - die gibt es vielleicht auch?! Heutzutage dürfte es ja niemanden überraschen, wenn diese Eltern alle paar Wochen zwischen mehreren EU-Ländern hin- und herreisen, ohne dabei ihren Lebensmittelpunkt aufzugeben. Wieso brauchen beide Eltern einen deutschen Lebensmittelpunkt, wenn nur einer Elterngeld beantragt? Oder ist der deutsche Elternteil dann als alleinerziehend anzusehen? Dann gibt es ein weiteres Problem: Offenbar werden Allerinerziehende mit Alleinstehenden nach § 24b III EStG vermischt. Danach darf der Aleinerziehende nicht mit anderen Erwachsenen (z.B. den Mitbewohnern oder Großeltern) gemeinsam wirtschaften - was hat Hauswirtschaft denn mit gemeinsamer Erziehung zu tun? Fragen über Fragen, und es macht alles wenig Sinn. Über Antworten würde ich mich riesig freuen, vielen herzlichen Dank!
Hallo, wer wohnt mit wem wo? Liebe Grüße NB
cube
Kannst du deine Frage bzw. die Eckdaten erst mal konkret nennen bitte? Welches Elternteil mit welcher Nationalität lebt und arbeite wo (zahlt Steuern), wer will Elterngeld beantragen für ein wo lebendes Kind mit welcher Nationalität? Sorry, aber du redest mal von ausländischen Eltern in D, dann von ausländischen Eltern im Ausland - ich weiß gerade gar nicht, wer wo lebt und was beantragen will.
Dojii
Wo wohnt denn das Kind? Das ist erst mal der wichtigste Punkt. Wo arbeitet der Antragsteller, wo arbeitet der nichtantragstellende Partner? Je nachdem, wo das Kind wohnt und wo Antragsteller und Partner arbeiten, gelten andere Optionen. Zudem heißt kein Elterngeld in Deutschland nicht zwangsläufig gar kein Elterngeld. Denn dann muss man das Elterngeld aus dem EU Land bekommen, in dem man wohnt bzw gearbeitet wird. Sollte es das Elterngeld in dem betreffenden EU Land aber gar nicht geben, dann bekommt man es trotzdem aus Deutschland. Die EU Richtlinien sind da eindeutig definiert. Wenn du mir kurz einen Abriss der Lebenssituation gibst, kann ich dir sagen, wer für euch zuständig ist. Das mit dem Alleinerziehend bedeutet schlichtweg, dass man steuerrechtlich alleinerziehend sein muss (Steuerklasse 2) - und die bekommt man nur, wenn man keine gemeinsame Hauswirtschaft mit anderen erwachsenen Person führt. Das Elterngeld orientiert sich nur am Steuergesetz, daher auch die steuerrechtliche Einteilung als Alleinerziehende.
scorp
Liebe Frau Bader, also es ist so, ich erfülle die Voraussetzungen an Elterngeld, daher wohne und arbeite ich logischerweise samt Kind in Deutschland, soweit klar. Beim anderen Elternteil ist das anders, soweit auch klar. Dann ist wurscht, ob es sich um isländische, portugisische oder bodokudische Staatsangehörigkeit handelt. Meine Frage ist, wieviel Information wird die Elterngeldstelle vom anderen Elternteil verlangen?? Name und Unterschrift macht für mich Sinn, von mir aus auch Adresse/Nationalität zur Identifizierung oder die deutsche Steuernummer falls vorhanden. Aber da fängt es schon an, es ist keine deutsche Steuernummer vorhanden und wird auch nicht angestrebt. Piep egal sind beim anderen Elternteil ja dann wohl auch Kontonummer, Tätigkeitsort und wieviel Zeit man mit dem Kind verbringt. Wieso soll ich das dann alles angeben und bei jeder Änderung mitteilen? Übrigens handelt es sich um so viele Tätigkeitsorte und Unternehmen, dass der Platz nicht ausreicht. Sogar die Tatsache, dass der andere Elternteil ebenfalls ledig ist, interessiert hier einen feuchten Schmutz. Der andere Elternteil ist einverstanden, dass ich das volle Elterngeld alleine bekomme - ausländisches Elterngeld steht außer Frage, wenn Baby bei mir in Deutschland lebt - und damit hat sich‘s. Kann mir jemand aus der Praxis sagen, wie sich die Elterngeldstelle verhält, wenn der andere Elternteil nur Name (gem. Baby’s Geburtsurkunde), Adresse, Nationalität/Geburtsort und Unterschrift angibt? In den Ausfüllhinweisen steht nämlich, dass sie ohne zwei Steuernummern gar nichts macht... Über eine hilfreiche Auskunft würde ich mich freuen, besten Dank
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, da ich im Dschungel Elterngeld Basis, Plus etc. etwas verloren gegangen bin und die nächste Beratungsstelle hier auf dem Land als berufstätige schwer zu erreichen ist hoffe ich, dass ich bei Ihnen eine Empfehlung erhalten kann. Mein Mann ist nun leider seit längerer Zeit wegen Depression erwerbslos. Er erhält keine staatl ...
Hallo, folgende Situation: Meine Partner und ich leben momentan noch getrennt, erwarten aber ein gemeinsames Kind. Ich beziehe Hartz 4, er ist angestellt mit entsprechendem Einkommen. Wir haben vor während der Elternzeit zusammen zu ziehen. Wird sein Einkommen dann auf mein Hartz 4 während ich Elterngeld beziehe komplett angerechnet oder gilt da ...
Guten Tag, Ich arbeite Vollzeit und möchte nach der Geburt für 6 Monate Elterngeld beziehen. Danach würde ich wieder Vollzeit arbeiten. Kann meine Ehefrau ( nicht berufstätig) dann für die restlichen Elterngeldmonate den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten?
Liebe Frau Bader, ich bin seit 4 Jahren in einem befristeten Arbeitsverhältnis in Deutschland. Dieser Vertrag läuft Ende Sep 2022 aus. Da mein Partner in Österreich lebt und arbeitet, möchte ich direkt im Anschluss zu ihm ziehen. Ich bin jetzt allerdings mit unserem ersten Kind schwanger, der ET wäre Anfang Dez 2022. Wäre ich weiterhin fest an ...
Hallo, ich sitze am Elterngeldantrag und habe eine Frage. Ich werde 18 Monate Elternzeit nehmen. Mein Partner 2 Partnermonate. Mir stellt sich jetzt die Frage, macht es Sinn einfach 12 Basismonate + 2 Partnermonate zu nehmen, anstatt 6 Basismonate, 12 Elterngeld Plus + 2 Partnermonate einzutragen? Gibt es Vorteile die Basismonate in Elternge ...
Hallo Frau Bader, wir leben derzeit in Kanada, wo auch unsere Tochter geboren wurde. Mein Mann ist Amerikaner (mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung), ich bin Deutsche. Wir haben unseren Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland, wo wir auch als Selbstständige Steuern zahlen. Mein Mann hat nun in Kanada bei einer kanadischen Firma einen Arbeitsve ...
Konstellation: Vater Deutscher, Arbeitnehmer, ständiger Wohnort Deutschland, Wohneigentum. Partnerin nicht EU-Ausländerin, Wohnort nicht EU-Ausland. Wir sind unverheiratet. Besteht die Möglichkeit das ich als leiblicher Vater Elternzeit und -Geld bekomme um meine Partnerin nach der Geburt unseres Kindes zu unterstützen? Mein Aufenthaltsort ist für ...
Hallo Frau Bader, mein Freund und ich erwarten ein Baby. Er hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, für die er Unterhalt zahlt, ebenso wie für seine Frau (Scheidung läuft). Aktuell wohnen wir noch getrennt und wir wissen auch noch nicht, ob wir zusammenziehen. Gemeinsam kommen wir über die Einkommensgrenze für das Elternheld, einzeln lieg ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug
- Arbeiten während elternzeit und Elterngeld Bezug