MamiVonLouis
Hallo Frau Bader, ich habe 2 Söhne die im Februar 2013 und 2015 geboren wurden. Ich habe nach der Geburt meines ersten Sohnes meine Ausbildung abgeschlossen und bin während der Prüfungen erneut schwanger geworden. Schwanger habe ich dann keine Stelle in meinem Traumberuf (Altenpflege) bekommen. Also war ich seit August 2014 arbeitslos. Jetzt habe ich ein Stellenangebot als Altenpflegehelferin Teilzeit bekommen. Ich bekomme aber noch Elterngeld (375€). Würde ich jetzt, wenn ich den Job antrete noch weiterhin Elterngeld bekommen? Und bekomme ich dann auch, wenn mein Partner ebenfalls arbeitet, noch Kindergeld? MfG MamiVonLouis
Hallo, 1. KG bekommt man immer 2. Im ersten Jahr wird der Lohn auf das EG angerechnet Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Kindergeld bekommt man immer. Da Du nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommst, kann da auch nix gestrichen werden. Der steht jedem zu, und Du wirst auch "nur" Teilzeit arbeiten nicht voll. Melden musst Du es dennoch, aber Kürzungen wird es nicht geben.
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