Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1) Darf ich während der Elternzeit 400€ dazu verdienen, ohne dass ich später was zurückzahlen muss? 2)mein Chef meinte, er ist nicht verplichtet nach der Elternzeit mich wieder einzustellen, weil unser Betrieb weniger als 10 Mann ist. Stimmt das wirklich? Danke!
Hallo, 1. Es wird angerechnet bis auf den Sockel 2. Quatsch Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
1) Im ersten Jahr wird jedes Einkommen angerechnet, sofern man pro Monat mehr als 300 Euro Elterngeld erhält. 2) Was heißt, "nicht wieder einstellen"? Du bist doch gar nicht gekündigt während der Elternzeit. Dein Arbeitsvertrag besteht weiter! Er ruht nur! Das bedeutet nach der Elternzeit arbeitest du ganz normal weiter. Schwierig wird es nur, wenn du auf Teilzeit ändern willst. "Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gilt ein besonderer Kündigungsschutz. So muss bei der Kündigung von Schwangeren oder Behinderten erst die Genehmigung der Behörden eingeholt werden. So eine Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer im Mutterschutz oder während der Elternzeit, ihnen kann auch in einem Kleinbetrieb der Chef nicht ordentlich kündigen. Die immer größer werdende Zahl der Klagen vor den Arbeitsgerichten zeigt aber deutlich dass sich nicht alle an diese Regelung halten und oft erst auf dem Klageweg geklärt werden muss wer seine Kündigung hinnehmen muss und wer nicht." aus: http://www.bewerbungsmappen-shop.de/bewerbungstipps/recht-gesetz/kuendigungsschutz-bei-kleinbetrieben.html Gruß Sabine
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Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 31.10.2024 und ab dem 01.11.2024 werde ich wieder als Verwaltungsangestellte im Rathaus tätig sein. Vor meiner zweiten Schwangerschaft war ich dort als Kassenleitung in Teilzeit mit 32 Wochenstunden beschäftigt (ich bin in dieser Gemeinde seit August 2018 angestellt). Nun habe ich fristgerecht (Ende ...
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Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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