Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld trotz unterschiedlicher Diagnosen?

Frage: Elterngeld trotz unterschiedlicher Diagnosen?

Pingu2019

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Hallo Frau Bader, ich bin z.Zt. Krankgeschrieben in der 5ten Woche und bin noch bis Ende kommender Woche krank. Nun hat man während der Krankmeldung festgestellt, dass ich schwanger bin. Meine Ärztin würde mich aufgrund der Symptome wahrscheinlich schwangerschaftsbedingt weiter krank schreiben. Nun meine Frage. Ist eine weitere Krankschreibung, nahtlos, aber schwangerschaftsbedingt, möglich? Wird die schwangerschaftsbedingte Krankschreibung auf das Elterngeld angerechnet, wenn ich nahtlos von Diagnose a zu Diagnose b übergehe? Wahrscheinlich Rutsche ich in Krankengeld, was kein Problem wäre. Die wichtigste Frage ist für mich die nach dem Elterngeld. Schwangerschaftsbedingte Krankmeldungen werden bei der Berechnung doch berücksichtigt, oder? Auch wenn Diagnose a und b nahtlos sind? Oder muss zwischen den Diagnosen gearbeitet worden sein? Vielen Dank und einen schönen Tag!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zuerst einmal ist zu klären, ob es weiterhin die gleiche Krankheit ist oder eine neue, schwangerschaftsbedingte. Das wird die Krankenkasse genau wissen wollen. Die Ärztin muss ja ein Diagnoseschlüssel mit aufnehmen, an denen kann man das erkennen. Ansonsten geht es nahtlos. Bei jeder neuen Krankheit beginnen die sechs Wochen für das Krankengeld neu. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, es muss nicht gearbeitet worden sein. Es ist nur wichtig dass auf der Krankschreibung bzw. dem Attest des Arztes eindeutig vermerkt ist, ab wann du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben wurdest. Wenn du dann aufgrund der schwangerschaftsbedingten Krankschreibung ins Krankengeld rutschst, werden diese Monate bei der Elterngeldberechnung ausgeklammert und durch Monate ersetzt, wo du noch normalen Lohn erhalten hast.


Pingu2019

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Hallo Dojii, Danke für deine Antwort! Heißt, ich rutsche quasi ab übernächste Woche ins Krankengeld? Aber wenn auf der Krankmeldung steht das die Diagnose schwangerschaftsbedingt ist st ab dem xy wird das beim Elterngeld berücksichtigt, korrekt? Danke nochmal


Felica

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Bei neuer Diagnose zählen die 6 Wochen nach meinem Wissen neu. Wenn also nun Krankschreibung wegen Schwangerschaft, müsste es noch einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung geben. Kann aber sein das die KK genauer schaut.


Dojii

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In wieweit zwei getrennte Diagnose als ein Zeitraum gelten weiß ich leider nicht, Krankenkassenrecht ist nicht mein Gebiet. Aber - egal wann es passiert - sobald du eine Diagnose wegen schw.bed. Krankheit hast und aufgrund derer ins Krankengeld rutschst, wird der Bemessungszeitraum für dein Elterngeld verschoben. Solltest du jedoch schon ins Krankengeld rutschen, während du noch aufgrund der vorherigen, nichtschangerschaftsbedingten Krankschreibung arbeitsunfähig bist, wird nicht verschoben, selbst wenn du währenddessen schon schwanger bist!


Pingu2019

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Danke


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