semiramis
Hallo Frau Bader, ich möchte die Auszahlung meines Elterngeldes auf 2 Jahre splitten lassen. Würde ein Verdienst, z.B. Einstieg in TZ beim alten Arbeitgeber, im 2. Jahr auf mein Elterngeld angerechnet werden? Mit freundlichen Grüßen, semiramis
Hallo, Nein. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Nein, wird es nicht. Ab dem 1. Geburtstag deines Kindes kannst Du jeden Zuverdienst behalten. Das Elterngeld gilt für die Elterngeldkasse zum 1. Geburtstag als ausbezahlt. Die Splittung des EG wird nur wie eine Bank verwaltet. Das was Du dann dazu verdienst, darfst Du komplett behalten.
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