Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld rueckwirkend beantragen bei Auslandsgeburt?

Frage: Elterngeld rueckwirkend beantragen bei Auslandsgeburt?

AlexBader

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Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind wurde am 16.11.13 in den USA geboren, da die Mutter Amerikanerin ist. Ich bin am 16.1.14 (nach 3-monatigem Aufenthalt) wieder nach Deutschland zurueck, da ich die 90-Tage Einreiseregelung in den USA einhalten musste. Die Erstellung der Geburtsurkunde in den USA hat 40 Arbeitstage gedauert, also ca 8-9 Wochen inkl. Weihnachtsfeiertage. Jetzt haben wir den Pass beantragt, der nochmals 4-6 Wochen benoetigt. Danach wird meine Lebensgefaehrtin mit dem Kind nach Deutschland ziehen, so etwa im Maerz oder April und wir moechten dann Elterngeld beantragen. Da sie kein Einkommen in D zuvor hatte, werde ich als Selbstaendiger (Teil-) Elterngeld beantragen und weniger als 30 Stunden im Monat arbeiten. Ich habe folgende Fragen: 1. Kann ich das Elterngeld rueckwirkend auf den 16.11.13 beantragen, obwohl es mehr als 90 Tage nach der Geburt sind bei Antragstellung, da es nicht mein Verschulden ist, dass der gemeinsame Lebensmittelpunkt in D erst nach 4-5 Monaten moeglich wird? 2. Falls das nicht moeglich ist und ich ab zB Jan 2014 rueckwirkend Elterngeld bewilligt bekommen wuerde (bei Antrag im April 2014), welche Steuererklaerung waere dann relevant, die des Jahres 2012 (da das Kind im November 2013 geboren wurde) oder die des Jahres 2013, da die Bewilligung ab dem Jahr 2014 gelten wuerde? Da ich selbstaendig bin und die Jahre sich voneinander erheblich beim Einkommen unterscheiden, ist es von grosser Bedeutung fuer mich zu wissen, ob der Antrag evtl. im Maerz oder erst April gestellt werden sollte? Vielen Dank, A. Bader


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Rückwirkend nur für drei Monate - Sie hätten es ja vorsorglich schon beantragen können, auch ohne Ausweis (mit dem Hinweis, diesen nachzureichen). Außerdem auch nur, wenn das Kind hier tatsächlich lebt, also ab März/ April. Mit dem Einkommen fehlen mir Infos. Wenn Sie in D/ EU gelebt haben, das der letzten 12 Mo vor der Geburt, sonst der Mindestbetrag Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hast Du in Deutschland oder einem anderen EU Land Steuern gezahlt? Warst Du z.B. als Entsannter (z.B. Botschafter etc.) im nicht europäischen Ausland tätig? Das entnehme ich Deinem Beitrag so nicht, und dann würdest Du so oder so nur den Mindestsatz beim EG bekommen. Dein normales Einkommen als Angestellter oder Selbstständiger in den USA wird nicht zur Berechnung des EG herangezogen. Aus selbigen Grund kannst Du meines Wissens nach auch gar nicht rückwirkend EG beantragen sondern erst zu dem Zeitpunkt zu dem das Kind in Deutschland gemeldet ist und lebt - da wird Frau Bader aber sicher noch etwas genaueres sagen können. LG Sabine


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