Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind wurde am 16.11.13 in den USA geboren, da die Mutter Amerikanerin ist. Ich bin am 16.1.14 (nach 3-monatigem Aufenthalt) wieder nach Deutschland zurueck, da ich die 90-Tage Einreiseregelung in den USA einhalten musste. Die Erstellung der Geburtsurkunde in den USA hat 40 Arbeitstage gedauert, also ca 8-9 Wochen inkl. Weihnachtsfeiertage. Jetzt haben wir den Pass beantragt, der nochmals 4-6 Wochen benoetigt. Danach wird meine Lebensgefaehrtin mit dem Kind nach Deutschland ziehen, so etwa im Maerz oder April und wir moechten dann Elterngeld beantragen. Da sie kein Einkommen in D zuvor hatte, werde ich als Selbstaendiger (Teil-) Elterngeld beantragen und weniger als 30 Stunden im Monat arbeiten. Ich habe folgende Fragen: 1. Kann ich das Elterngeld rueckwirkend auf den 16.11.13 beantragen, obwohl es mehr als 90 Tage nach der Geburt sind bei Antragstellung, da es nicht mein Verschulden ist, dass der gemeinsame Lebensmittelpunkt in D erst nach 4-5 Monaten moeglich wird? 2. Falls das nicht moeglich ist und ich ab zB Jan 2014 rueckwirkend Elterngeld bewilligt bekommen wuerde (bei Antrag im April 2014), welche Steuererklaerung waere dann relevant, die des Jahres 2012 (da das Kind im November 2013 geboren wurde) oder die des Jahres 2013, da die Bewilligung ab dem Jahr 2014 gelten wuerde? Da ich selbstaendig bin und die Jahre sich voneinander erheblich beim Einkommen unterscheiden, ist es von grosser Bedeutung fuer mich zu wissen, ob der Antrag evtl. im Maerz oder erst April gestellt werden sollte? Vielen Dank, A. Bader
von AlexBader am 23.01.2014, 04:00