Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld reicht nicht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elterngeld reicht nicht

lazuli

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Hey mein problem ist das ich zwei jahre elternzeit nehmen möchte dann aber nur ca450 +kindergeld bekomme und das reicht vlt grad so für die miete ohne strom. Ich wohne allein bin nicht mit meinem freund verheiratet. Er macht noch eine Ausbildung da reichz das geld vorn und hinten nicht. Meine frage wenn ich allein gemeldet bleibe also allein wohne kann ich dann zusätzlich harz4 beantragen oder andere hilfen? Vielen dank


Sternenschnuppe

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Nehme ein Jahr Elternzeit, dann sind es 900€ + Kindergeld + Unterhalt. Betreuungsanspruch gibt es ab 1. Wann ist er denn fertig mit der Ausbildung ?


lazuli

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Ich wollt gerne 2 jahre weil es mein einzigstes kind bleiben wird und ich grad in der ersten zeit so viel zeit wie möglich mit diesem verbringen möchte. Und bei meiner Arbeit ist teilzeit schlecht von daher würde ich das kind nie vor 17.30 sehen Mein Freund ist im zweitem Lehrjahr also noch 1, 5 jahre oder 2 weiß ich nicht genau grad. Unterhalt geht auch nicht weil er in inzolvenz ist und ich ihm nicht noch mehr vom amt später aufdrücken möchte, ausserdem steht er ja hinter mir ist immer für mich da und zahlt so schon was zum essen dazu. Und wenn wir zusammenziehen würden reicht garnichtsmehr da er weiten fahrtweg zur Arbeit hat und schon fast den rest zum essen zugibt, weil er oft da ist.


Mitglied inaktiv

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Mal ehrlich, was ihr wollt, möchtet ist da völlig egal. Kann der Kindsvater keinen Unterhalt zahlen, dann wirst Du Unterhaltsvorschuß beantragen müssen. dazu werden die dich schon vom Amt verdonnern. Udn er wird wohl auch beim Hatz4-Satz mit berücksichtigt. Wobei es auch fraglich ist, wie du vor dennen rechtfertigen willst, das du das Elterngeld auf 2 jahre splittest - ich denke das werden die trotzdem voll anrechnen. Bekommt ihr Unterhaltsvorschuß, dann wird der Kindsvater den zurückzahlen müssen. Ist halt nun einmal so. Verschweigst du den Vater, weil Du meinst das er so nicht zahlen muß, dann bekommst Du keinen Unterhaltsvorschuß. Zudem kann es sein, das du zu unrecht bezogenen gelder (und das würdest du dann eben machen), zurückzahlen müßtest wenn die Sache auffliegt. Ich glaube fast jede Mutter würde gerne 2-3 Jahre zuhause bleiben. Nur muß man es sich halt auch leisten können. kann man es nicht, heißt es halt arbeiten gehen. So ist die harte Wirklichkeit. Und wegen Teilzeit, Du mußt nicht unbedingt bei deinem AG innerhalb der Elternzeit arbeiten gehen. Wenn er das OK gibt, dann kannst Du auch woanders arbeiten gehen, halt auf Teilzeit bis zu 30 Std. Für die Dauer der gemeldeten Elternzeit ruht dann der vertrag eh bei deinem eigentlichen AG.


lazuli

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Da ich nicht mit dem kindsvater zusammenwohne aber er zum ess3n geld dazu gibt ist das wie unterhalt also kann ih rechtfertigen das ich von denen keinen unterhaltszuschuss möchte. Ich meine keine teilzeit während der elternzeit sondern danach! Sonst macht es ja wenig sinn was ich geschrieben habe mit nr einem jahr elternzeit und danach das kind kaum noch sehen.


Sternenschnuppe

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Du willst Geld vom Staat und hast die Pflicht alle Gelder einzutreiben die Euch zustehen bevor ! Du den Steuerzahler um Geld bittest. Das bedeutet Du bist verpflichtet den Unterhalt zu fordern und auch einzutreiben. Die wollen Bankauszüge sehen wo er zahlt, oder einen Beleg von der Unterhaltsvorschusskasse dass Du es eintreiben lässt. Dementsprechend rechnen sie es Dir als Einkommen an. Insolvenz und Ausbildung, ohne Dir zu nahe zu treten, aber dann muss er gucken dass er keine Kinder zeugt, er muss ! dafür aufkommen. Auch verstehe ich Deinen Wunsch nach Zeit mit dem Kind sehr. Keine Frage. Aber es gibt einen Betreuungsanspruch ab 1, Du hast eine Arbeit,.....Tausende Frauen würden gerne länger in Elternzeit gehen, das muss man sich aber finanzieren können.


Mitglied inaktiv

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Man kann auch innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten - mache ich auch.


CKEL0410

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Hallo. Wenn du harzt 4 beantragst zusatlich zu deinem eg, dann wird dein freund eh angeschrieben er muss als erster fur euch einspringen! Nein sagen kannst du danicht dann wir es fiktiv angerechnet!


Frau Fuchs

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Wir hatten eine ähnliche Situation. Da ihr nicht zusammen wohnt, giltst du als alleinerziehend. Das heißt, dass dein finanzieller Bedarf nur für das Baby und dich berechnet wird. Da in Deutschland jeder das Recht hat, mit seinem Kind zuhause zu bleiben, bis es drei ist, steht dir in dieser Zeit auch eine Grundsicherung zu. Das heißt, dass theoretisch dein Elterngeld, Kindergeld etc. aufgestockt wird (mit Harz 4), bis der errechnete Grundsicherungsbetrag für dich und dein Kind erreicht ist (kann man ganz leicht im Internet errechnen). Natürlich wird auch geprüft werden,inwiefern der Kindsvater dazu in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Von einem Studenten/Auszubildenen in Vollzeit wird in der Regel nicht verlangt, dass er sich zusätzlich einen Job sucht. Dann hast du allerdings die Pflicht, Unterhaltsvorschuss zu beantragen, den er dann wiederum zurückzahlen muss, sobald er dazu in der Lage ist. Dieses Geld wird dann natürlich auch von deinem Hartz 4 abgezogen. Da das alles sehr viel Papierkram und Behördengänge erfordert, würde ich euch raten, mal zu einer kostenlosen Beratungsstelle für Familien zu gehen. Die gibt es z.B. von der Caritas. Die wissen oft sehr gut bescheid. Viel Erfolg! p.s.: Ich finds richtig gut, dass du gleich zwei Jahre zuhause bleiben willst!


Mitglied inaktiv

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Sie will ja eben nicht das der Vater offiziell zahlt, weder das er zu Unterhalte "verdonnert" wird, noch das er späteren Unterhaltsvorschuß zurükzahlen soll. Sprich, die Allgemeinheit soll dafür gerade stehen. Udn das geht eben nicht. Entweder er zahlt eben jetzt, oder er zahlt später. Zahlen muß er - so oder so.


-chOcO-

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"aber er zum ess3n geld dazu gibt ist das wie unterhalt " Es wird nicht deutlich ob er was zum Essen des Kindes dazu gibt oder für sich. Aber selbst wenn es fürs Kind ist, so braucht ein Kind noch mehr als nur Essen und das kannst du mit dem was er 'dazu'gibt, nicht decken. Das ist bei Weitem nicht wie Unterhalt.


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