Guten Tag, meine Frau war ein Jahr nach der Geburt leider 65 Wochen lang krank und hat in diesem Zeitraum Krankengeld und Elterngeld plus bezogen. Wir müssen jetzt Elterngeld plus in Höhe von rund 10.000 € zurück zahlen, da dies auf das Krankengeld angerechnet (das heißt abgezogen) wird. Gibt es Ausnahmen, dass eine Anrechnung von Elterngeld plus auf das Krankengeld nicht erfolgen muss? Das erhaltene Krankengeld war mit 900 eur pro Monat vergleichsweise gering, da es nur aus dem Teilzeit-Einkommen während des Bezugs des Elterngeld plus berechnet wurde. Nach dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz dürfen langfristig kranke Personen nach meinem Wissen nicht in diesem deutlichen Ausmaß gegenüber gesunden Personen benachteiligt werden.
von Cam am 15.10.2018, 11:07