Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld nach dem Bezug von Alg 1 während Elternzeit

Clarinda

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2014 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ab Mai 2015 wollte ich TZ arbeiten gehen. Mein AG hat den Antrag abgelehnt, ein Anspruch wegen Betriebsgröße habe ich nicht. Gleichzeitig hat er erlaubt bei einem anderen AG zu arbeiten. Leider habe ich bis jetzt keinen Job gefunden und bekomme seit Mai 2015 Alg 1. Jetzt habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin, voraussichtlicher ET März 2016. Meine Frage: wie wird in solchem Fall das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld berechnet? Entspricht das Mutterschaftsgeld dem Alg 1? Oder doch dem Einkommen vor der Geburt erstes Kindes? Vielen Dank und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, gibt es denn den Hauptvertrag noch? Dann beenden Sie den Anspruch auf ArBGeld 1 am Tag vor Geburt und beim AG die EZ. Damit bekommen Sie das volle MG. EG aber nur den Pauschbetrag. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du beemdest die laufende Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz. Damit lebt Dein Vollzeitvertrag auf und Du bekommst den vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind. Das meldest Du auch dem Arbeitsamt und Dich sozusagen ab zu dem Tag. Elterngeld wird dann Juni - Dezember 0€ gezählt. Die Zeit davor wird durch alten Lohn ersetzt. Von der Summe bekommst Du 65%. ALG1 zählt als Nullmonate, da es kein echtes Einkommen ist. Plus Geschwisterbonus.


Clarinda

Beitrag melden

Danke für Deine Antwort. Trotzdem habe ich meine Zweifel beim Mutterschutzlohn. Wenn ich die Definition vom Mutterschaftsgeld lese, heisst es "die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate", und in meinem Falle wäre es doch ALG 1. Die KV bekommt momentan vom Amt das Geld überwiesen und nicht von meinem AG.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ganz sicher :-) Durch das beenden der Elternzeit lebt Dein alter Vertrag doch wieder auf. Du bekommst das was Du nach diesem auch verdienen würdest.


Clarinda

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, der Vertrag besteht weiterhin, habe eine unbefristete Stelle. Wieso 1 Tag vor Geburt? Oder meinen Sie Beginn vom Mutterschutz. Danke und viele Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...