schnatti25
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit im zweiten Jahr Elternzeit. Elterngeld habe ich während des ersten Jahres bekommen. Meine Elternzeit läuft Ende des Jahres aus, durch einen Umzug kann ich meine alte Stelle nicht mehr antreten. Dazu zwei Fragen: 1) wenn ich die Elternzeit auf 3 Jahre verlängere, und ich werde in der Zeit wieder schwanger, wie würde dann das Elterngeld berechnet? Würden die letzten 12 Monate vor Geburt des 1. Kindes zugrunde gelegt? 2) wenn ich mich Ende des Jahres arbeitslos melde und ALG1 beziehe, und ich würde dann wieder Schwangerschaft werden, würde dann das ALG 1 die Grundlage sein? Oder ebenfalls wieder die 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes? Das heisst ich würde genauso viel Geld bekommen, wie in der ersten Elternzeit? Vielen Dank! Gruß Katja
Hallo, in beiden Fällen bekommen Sie nur den Grundbetrag von 300 € + Geschwisterbonus bis zum 3. Geb des Kindes Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Weder noch. In keinen der beiden Fällen. wenn du mehr wie 300 € EG haben willst wirst du arbeiten müssen. Entweder Vollzeit oder eben Teilzeit. Wobei du innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten darfst. Bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. ALG1 bekommst Du zudem nur wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
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