Mullemaus2098
Ich muss meine Frage jetzt nochmal ausführlich stellen. Mann krank seit Oktober 2021 Krankengeld seit Dezember 2021 Weiterhin erkrankt nicht absehbar wann wieder genesen. Geburt Kind Januar 2022 Ich beziehe 12 Monate Basiselterngeld Mein Mann hat für LM 6 und 7 Basiselterngeld beantragt. 300 Euro ohne das das Einkommen vor der Erkrankung berücksichtigt wird da ja sowieso das Elterngeld angerechnet wird. Jetzt sagt die EG Stelle die 2 Monate basiselterngeld (300 Euro) können nicht genehmigt werden da das Krankengeld aus einer Vollzeitstelle errechnet wurde. Das Krankengeld wird wöchentlich ausgezahlt immer wenn die neue Au der Krankenkasse vorliegt Das das so richtig das mein Mann kein elterngeld bekommt weil er VOR der Erkrankung vollzeit gearbeitet hat?
Hallo, Krankengeld wird angerechnet, der Grundbetrag iHv 300 € bleibt aber bestehen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ich höre erstmals davon , dass jemand während eines Krankengeldbezuges in EZ geht und verstehe den Sinn dahinter auch nicht. Wahrscheinlich setzt die EG-Stelle das Krankengeld aus VZ mit einer VZ Tätigkeit gleich und das geht während EZ ja nicht.
Mitglied inaktiv
Wurde von dojii beantwortet. Sie arbeitet bei einer Elterngeldstelle: "Das ist so nicht korrekt. Krankengeldbezug gilt nicht als Arbeitszeit. Nur der Bezug der Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen gilt als Arbeitszeit und man würde dann kein Elterngeld bekommen da man weiter Vollzeit "arbeitet". Aber sobald das eigentliche Krankengeld einsetzt, habt ihr Anspruch auf den Mindestsatz an Elterngeld. von Dojii am 21.06.2022"
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