Mitglied inaktiv
Diese komplizierte, undurchsichtige Thema "Elterngeld" beschäftigt mich einfach. Da ich nur sehr wenig verdiene (öffentlicher Dienst, Teilzeit) würde ich gerne wissen, mit welchem Betrag diese Minimalgrenze beginnt, bei der man für ein Jahr sein komplettes Nettogehalt weiter bekommt und ab wann diese 67% Grenze erreicht ist. Zählt da eigentlich nur das selbst verdiente Geld, oder auch das vom Ehepartner???
Hallo, Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, schau mal unter www.elterngeld.net, die Seite ist echt informativ und gut gegliedert, habe auf alle meine Fragen eine Antwort gefunden. Zu deiner Frage hab ich folgendes gefunden: Die Geringverdiener-Komponente beim Elterngeld: Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen" besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt. Durch diese Regelung bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt. Berechnungsformel: 67 + (1.000 - Ihr "Netto-Einkommen") / 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung. Beispiel A (800 Euro "Netto-Einkommen"): 1. Schritt: 1.000 - 800 = 200 2. Schritt: 200 / 20 = 10 3.Schritt: 67 + 10 =77 Beispiel B (400 Euro "Netto-Einkommen"): 1. Schritt: 1.000 - 400 = 600 2. Schritt: 600 / 20 = 30 3.Schritt: 67 + 30 =97 Ergebnis: Sie bekommen 77 % (Beispiel A) bzw. 97 % (Beispiel B) Ihres "Netto-Einkommens" als Elterngeld ausbezahlt. Hoffe, ich konnte dir helfen. Viele Grüße, Beate
Mitglied inaktiv
Es zählt übrigens nur dein Einkommen, nicht das des Partners! Beate
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