Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Minimalgrenze?

Frage: Elterngeld Minimalgrenze?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Diese komplizierte, undurchsichtige Thema "Elterngeld" beschäftigt mich einfach. Da ich nur sehr wenig verdiene (öffentlicher Dienst, Teilzeit) würde ich gerne wissen, mit welchem Betrag diese Minimalgrenze beginnt, bei der man für ein Jahr sein komplettes Nettogehalt weiter bekommt und ab wann diese 67% Grenze erreicht ist. Zählt da eigentlich nur das selbst verdiente Geld, oder auch das vom Ehepartner???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld, um den Arbeitsanreiz zu erhalten: Ist das Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird die Ersatzrate von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, schau mal unter www.elterngeld.net, die Seite ist echt informativ und gut gegliedert, habe auf alle meine Fragen eine Antwort gefunden. Zu deiner Frage hab ich folgendes gefunden: Die Geringverdiener-Komponente beim Elterngeld: Um Personen mit einem geringen Einkommen (bis 1.000 Euro "Netto-Einkommen" besser zu stellen, als Personen die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde die Geringverdiener-Komponente eingeführt. Durch diese Regelung bekommen Geringverdiener nicht 67 % Ihres "Netto-Einkommens", sondern mehr als 67 % als Elterngeld ausbezahlt. Berechnungsformel: 67 + (1.000 - Ihr "Netto-Einkommen") / 20 = Prozentsatz für die Elterngeld-Berechnung. Beispiel A (800 Euro "Netto-Einkommen"): 1. Schritt: 1.000 - 800 = 200 2. Schritt: 200 / 20 = 10 3.Schritt: 67 + 10 =77 Beispiel B (400 Euro "Netto-Einkommen"): 1. Schritt: 1.000 - 400 = 600 2. Schritt: 600 / 20 = 30 3.Schritt: 67 + 30 =97 Ergebnis: Sie bekommen 77 % (Beispiel A) bzw. 97 % (Beispiel B) Ihres "Netto-Einkommens" als Elterngeld ausbezahlt. Hoffe, ich konnte dir helfen. Viele Grüße, Beate


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es zählt übrigens nur dein Einkommen, nicht das des Partners! Beate


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...

Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...