Vivi.1981
Hallo erstmal, ich bin neu hier und habe einige Fragen zum Elterngeld und hoffe sehr, dass ich hier Antworten finde. Möchte mich erstmal kurz vorstellen – ich bin Vivien, 37 Jahre alt und erwarte diesen Sommer unser 1. Kind. Ich habe derzeit einen Vollzeitjob und einen Minijob. Beim Minijob (größeres Unternehmen) ist der Vertrag so gestaltet, dass ich nur die Stunden vergütet bekomme, die ich auch tatsächlich arbeite, d. h. bei Urlaub oder Krankheit habe ich bislang keine Gehaltsfortzahlung erhalten. Einmal hatte ich bei Krankheit bei der Personalabteilung angefragt, ob mir die Stunden erstattet werden, aber da hieß es nur, dass mein Vertrag doch auf Stundenbasis ausgelegt ist – und ich hatte es dann damals nicht weiter verfolgt, sondern mich damit abgefunden. Da ich nach Stunden gezahlt werde, habe ich keine feste Gehaltszahlung, es variiert vielmehr von Monat zu Monat. Nun ist die Situation aber anders. Ich bin wie gesagt schwanger und wir können das Geld vom Minijob sowohl jetzt in der Schwangerschaftsphase, als auch später bei der Anrechnung zum Elterngeld gut gebrauchen. Wie ist es denn nun rein rechtlich, wenn ich a) aufgrund Krankheit b) aufgrund Beschäftigungsverbot bei Haupt- und Nebenjob ausfalle. Beim Hauptjob ist die Lage eigentlich soweit klar, aber muss auch der Minijob-Arbeitgeber mein Gehalt (bzw. Durchschnittsgehalt, da ich ja kein festes Gehalt habe) –auch bei meinem „Stundenvertrag“- weiterzahlen? Wie ist es, wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe? Wird die Zuzahlung der Krankenkasse zwischen beiden Arbeitgebern aufgeteilt und ist auch hier der Minijob-Arbeitgeber rechtlich verpflichtet die Differenz zum Durchschnitts-Gehalt zu erstatten? Ich werde sodann Elterngeld beziehen und bei beiden Arbeitgebern Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich würde dann gern auch einige Monate zwischendurch splitten und Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen – darf in diesen Monaten dazuverdient werden, ohne dass das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet wird? Ist es egal, bei welchem der beiden Arbeitgeber ich dann in den ElterngeldPlus-Monaten arbeiten gehe (oder kann der jeweils andere Arbeitgeber dagegen vorgehen?). Elterngeld bzw. ElterngeldPlus wird ja für die Lebensmonate des Kindes bezahlt. Wie ist es nun, wenn ich im 5. Lebensmonat (z. B. 15.01. – 14.02.) ElterngeldPlus und im 6. Lebensmonat (15.2. – 14.03.) normales Elterngeld beziehen möchte. Wird dann das im Elterngeld-Plus-Monat verdiente Gehalt z. B. für Februar anteilig auf das Elterngeld angerechnet? Beim Hauptjob ist es so, dass ich zwar einen Bürojob habe, aber mit extrem viel Stress. Es ist sehr viel zu tun und es fehlen Arbeitskräfte. Es wurden zuletzt 2 neue eingestellt, die aber während der Probezeit freiwillig wieder gegangen sind. Ich arbeite jetzt 3 Jahre hier und alle 4 Schwangeren, die ich in dieser Zeit erlebt habe, haben Beschäftigungsverbot erhalten und ich weiß definitiv, dass es nicht an gesundheitlichen Gründen lag. Ich habe meine Ärztin hierauf angesprochen, weil ich mich auch sehr gestresst fühle und wir oft auch viele schwere Ordner hin- und hertragen müssen, aber sie meinte, das sei kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Ich habe bereits eine Konisation hinter mir und bin dadurch natürlich noch mehr verängstigt. Außerdem bin ich wie gesagt schon 37, habe 2 Jobs und viel Stress – was genau für weitere Gründe müssten denn vorliegen, damit ich in meinem „Bürojob“ ein Beschäftigungsverbot erhalten könnte? Es tut mir leid, dass es sehr lang geworden ist, aber ich konnte nirgends Antworten auf diesen Sachverhalt finden. Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie die Zeit finden können, meine Themen durchzugehen und mir weiterhelfen können. Vielen herzlichen Dank schonmal im Voraus. Vivien
Hallo, 1. Auch beim Minijob steht Ihnen bei BV o Krankheit Lohn zu. Eben nach dem durchschnittlichen Lohn. 2. Für ein BV muss eine Gefahr für Mutter u Kind vorliegen - bei einem Bürojob am ehesten wegen Mobbing Liebe Grüße NB
Leyla789
Hallo , mein AG von meinem Nebejob (450 Euro ) und die Krankenkasse behaupten beide das es bei einem Job auf 450 Euro Basis es keine Lohnfortzahlung gibt bei einem Beschäftigungsverbot!!!!!???? Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin in der 28. Woche schwanger und seit Mitte März im Beschäftigungsverbot. Davor war ich zweimal für einige Wochen schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Wie wird mein Lohn während des Beschäftigungsverbotes berechnet? Ich habe gelesen, daß als Grundlage das Durchschnittsgehalt der letzten Monate VOR Eintritt der Schw ...
Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich in der 20.SSW und habe ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber (eine Klinik). Mein Mann (arbeitet in der gleichen Klinik) und ich planen in ein anderes Bundesland umzuziehen, da wir von meinem Ex-Freund bedroht werden. Als mein Mann die Kündigung einreichte, wurde er von unserem Vorge ...
Hallo, meine Frau befindet sich zur Zeit für 2 Jahre in Elternzeit. Ab dem 12.5.22 muss sie wieder arbeiten. Wir planen jedoch erneut schwanger zu werden. Wenn meine Frau dann zum 12.5 schwanger sein sollte, muss sie ja theoretisch trotzdem wieder arbeiten gehen. Allerdings würde sie von Arbeitgeberseite ein Beschäftigungsverbot bekommen, da sie a ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit