Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/Lohnfortzahlung bei Minijob und Hauptjob u. a.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld/Lohnfortzahlung bei Minijob und Hauptjob u. a.

Vivi.1981

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Hallo erstmal, ich bin neu hier und habe einige Fragen zum Elterngeld und hoffe sehr, dass ich hier Antworten finde. Möchte mich erstmal kurz vorstellen – ich bin Vivien, 37 Jahre alt und erwarte diesen Sommer unser 1. Kind. Ich habe derzeit einen Vollzeitjob und einen Minijob. Beim Minijob (größeres Unternehmen) ist der Vertrag so gestaltet, dass ich nur die Stunden vergütet bekomme, die ich auch tatsächlich arbeite, d. h. bei Urlaub oder Krankheit habe ich bislang keine Gehaltsfortzahlung erhalten. Einmal hatte ich bei Krankheit bei der Personalabteilung angefragt, ob mir die Stunden erstattet werden, aber da hieß es nur, dass mein Vertrag doch auf Stundenbasis ausgelegt ist – und ich hatte es dann damals nicht weiter verfolgt, sondern mich damit abgefunden. Da ich nach Stunden gezahlt werde, habe ich keine feste Gehaltszahlung, es variiert vielmehr von Monat zu Monat. Nun ist die Situation aber anders. Ich bin wie gesagt schwanger und wir können das Geld vom Minijob sowohl jetzt in der Schwangerschaftsphase, als auch später bei der Anrechnung zum Elterngeld gut gebrauchen. Wie ist es denn nun rein rechtlich, wenn ich a) aufgrund Krankheit b) aufgrund Beschäftigungsverbot bei Haupt- und Nebenjob ausfalle. Beim Hauptjob ist die Lage eigentlich soweit klar, aber muss auch der Minijob-Arbeitgeber mein Gehalt (bzw. Durchschnittsgehalt, da ich ja kein festes Gehalt habe) –auch bei meinem „Stundenvertrag“- weiterzahlen? Wie ist es, wenn ich Mutterschaftsgeld beziehe? Wird die Zuzahlung der Krankenkasse zwischen beiden Arbeitgebern aufgeteilt und ist auch hier der Minijob-Arbeitgeber rechtlich verpflichtet die Differenz zum Durchschnitts-Gehalt zu erstatten? Ich werde sodann Elterngeld beziehen und bei beiden Arbeitgebern Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich würde dann gern auch einige Monate zwischendurch splitten und Elterngeld-Plus in Anspruch nehmen – darf in diesen Monaten dazuverdient werden, ohne dass das Gehalt auf das Elterngeld angerechnet wird? Ist es egal, bei welchem der beiden Arbeitgeber ich dann in den ElterngeldPlus-Monaten arbeiten gehe (oder kann der jeweils andere Arbeitgeber dagegen vorgehen?). Elterngeld bzw. ElterngeldPlus wird ja für die Lebensmonate des Kindes bezahlt. Wie ist es nun, wenn ich im 5. Lebensmonat (z. B. 15.01. – 14.02.) ElterngeldPlus und im 6. Lebensmonat (15.2. – 14.03.) normales Elterngeld beziehen möchte. Wird dann das im Elterngeld-Plus-Monat verdiente Gehalt z. B. für Februar anteilig auf das Elterngeld angerechnet? Beim Hauptjob ist es so, dass ich zwar einen Bürojob habe, aber mit extrem viel Stress. Es ist sehr viel zu tun und es fehlen Arbeitskräfte. Es wurden zuletzt 2 neue eingestellt, die aber während der Probezeit freiwillig wieder gegangen sind. Ich arbeite jetzt 3 Jahre hier und alle 4 Schwangeren, die ich in dieser Zeit erlebt habe, haben Beschäftigungsverbot erhalten und ich weiß definitiv, dass es nicht an gesundheitlichen Gründen lag. Ich habe meine Ärztin hierauf angesprochen, weil ich mich auch sehr gestresst fühle und wir oft auch viele schwere Ordner hin- und hertragen müssen, aber sie meinte, das sei kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Ich habe bereits eine Konisation hinter mir und bin dadurch natürlich noch mehr verängstigt. Außerdem bin ich wie gesagt schon 37, habe 2 Jobs und viel Stress – was genau für weitere Gründe müssten denn vorliegen, damit ich in meinem „Bürojob“ ein Beschäftigungsverbot erhalten könnte? Es tut mir leid, dass es sehr lang geworden ist, aber ich konnte nirgends Antworten auf diesen Sachverhalt finden. Ich hoffe wirklich sehr, dass Sie die Zeit finden können, meine Themen durchzugehen und mir weiterhelfen können. Vielen herzlichen Dank schonmal im Voraus. Vivien


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Auch beim Minijob steht Ihnen bei BV o Krankheit Lohn zu. Eben nach dem durchschnittlichen Lohn. 2. Für ein BV muss eine Gefahr für Mutter u Kind vorliegen - bei einem Bürojob am ehesten wegen Mobbing Liebe Grüße NB


Leyla789

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Hallo , mein AG von meinem Nebejob (450 Euro ) und die Krankenkasse behaupten beide das es bei einem Job auf 450 Euro Basis es keine Lohnfortzahlung gibt bei einem Beschäftigungsverbot!!!!!???? Liebe Grüße


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