wanna
Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich in der 20.SSW und habe ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber (eine Klinik). Mein Mann (arbeitet in der gleichen Klinik) und ich planen in ein anderes Bundesland umzuziehen, da wir von meinem Ex-Freund bedroht werden. Als mein Mann die Kündigung einreichte, wurde er von unserem Vorgesetzten gefragt, ob ich denn auch schon gekündigt hätte und drängelte indirekt darauf (ich habe einen Vertrag "auf unbestimmte Zeit"). Wir machen uns nun Sorgen und fragen uns Folgendes: - habe ich etwas zu befürchten hinsichtlich Kündigung seitens des Arbeitgebers? - darf ich in einem anderen Bundesland eine Lohnfortzahlung von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen? - wie geht es dann mit Mutterschaftsgeld/Elterngeld weiter - bei jetzigem oder zukünftigem Bundesland beantragen? - wird mein jetziger Arbeitgeber auf irgendeinem Wege erfahren können, wo wir sind? (für die Post wird ein Nachsendeauftrag eingerichtet, da wir die neue Adresse nicht preisgeben wollen, weil der mich bedrohende Ex-Freund beruflich bedingt Einsicht in die Verwaltungssachen der Klinik bekommen kann) Tut mir leid, wenn es etwas wirr ist, aber ich weiß momentan nicht so recht weiter... Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Nein, der AG will Sie doch loswerden 2. Grds ja - aber was machen Sie, wenn der Ag Sie umsetzt und Sie erscheinen müssen? 3. Wo man gerade wohnt 4. Er muss ja das Zeugnis schicken 5. Sie werden beide für ArbGeld 1 gesperrt sein Liebe Grüße NB
Lina_100
Kommt Ihnen ernsthaft nicht von selbst in den Sinn, dass das Thema Lohnfortzahlung vor echtem Mutterschutz trotz Umzug - sofern Sie nicht tatsächlich pendeln wollten - ein Sozialversicherungsbetrug sein könnte? Ich als Arbeitgeber würde jetzt alles daran setzten einen Ersatzarbeitsplatz für Sie zu finden. Solange Sie Angestellte sind, müssen Sie Ihre Adresse natürlich dem Arbeitgeber mitteilen. Da wird es ja eine Möglichkeit geben, diesen zu bitten, die Adresse besonders sorgfältig unter Verschluss zu halten.
Mitglied inaktiv
Klaro könnt ihr umziehen. Spätestens zum Mutterschutz eh ohne Probleme. Heißt, auch danach in der EZ darfst Du grundsätzlich wohnen wo Du magst. Musst halt nur rechtzeitig daran denken dann spätestens zum Ende der EZ zu kündigen oder eben notfalls wieder so umzuziehen das Du dann problemlos wieder deine Arbeit aufnehmen kannst. Der AG darf dich jedenfalls nicht kündigen deshalb und den Umzug auch nicht verbieten. Es kann ja sein das Du in spätestens 3 Jahren, wenn die EZ endet, wieder hierher ziehst weil der Ex Ruhe gibt. Fraglich ist lediglich die Zeit bis zum Mutterschutz. Den da kann der AG theoretisch auch hingehen und sagen, ich habe hier einen Arbeitsplatz den die TE ausüben kann weil Mutterschutzkonform, wir heben das BV auf. Und dann hättest Du ein Problem. Wobei du dann auch theoretisch ins Hotel ziehen kannst, pendeln oder sonstwie eine Lösung finden kannst wie Du deine Arbeit erfüllen kannst. In vielen Familien gehört pendeln wegen Job dazu. Und anderes Bundesland ist eh schwammig. Gibt nicht wenige die wohnen so das sie in einem wohnen, in einem anderen arbeiten und im dritten gehen die Kinder zur Schule. Was sollte daran also problematisch sein?
Mitglied inaktiv
Im generellen Beschäftigungsverbot musst du jederzeit bereit sein, einen Ersatzarbeitsplatz anzunehmen. Bei Umzug in ein anderes Bundesland düfte das nicht mehr möglich sei. Aus meiner Sicht ist das sehr problematisch. Wenn ich AG wäre, würde ich sofort einen Ersatzarbeitsplatz anbieten, und wenn du das dann nicht leisten kannst, musst du kündigen. Elternzeit und Elterngeld wäre möglich, auch im anderen Bundesland, weil das Arbietsverhältnis dann ruht. Wegen des Konflikts mit dem Ex würde ich mich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, ich bin in der 28. Woche schwanger und seit Mitte März im Beschäftigungsverbot. Davor war ich zweimal für einige Wochen schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Wie wird mein Lohn während des Beschäftigungsverbotes berechnet? Ich habe gelesen, daß als Grundlage das Durchschnittsgehalt der letzten Monate VOR Eintritt der Schw ...
Hallo erstmal, ich bin neu hier und habe einige Fragen zum Elterngeld und hoffe sehr, dass ich hier Antworten finde. Möchte mich erstmal kurz vorstellen – ich bin Vivien, 37 Jahre alt und erwarte diesen Sommer unser 1. Kind. Ich habe derzeit einen Vollzeitjob und einen Minijob. Beim Minijob (größeres Unternehmen) ist der Vertrag so gestalt ...
Hallo, meine Frau befindet sich zur Zeit für 2 Jahre in Elternzeit. Ab dem 12.5.22 muss sie wieder arbeiten. Wir planen jedoch erneut schwanger zu werden. Wenn meine Frau dann zum 12.5 schwanger sein sollte, muss sie ja theoretisch trotzdem wieder arbeiten gehen. Allerdings würde sie von Arbeitgeberseite ein Beschäftigungsverbot bekommen, da sie a ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt