wanna
Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, momentan bin ich in der 20.SSW und habe ein Beschäftigungsverbot durch meinen Arbeitgeber (eine Klinik). Mein Mann (arbeitet in der gleichen Klinik) und ich planen in ein anderes Bundesland umzuziehen, da wir von meinem Ex-Freund bedroht werden. Als mein Mann die Kündigung einreichte, wurde er von unserem Vorgesetzten gefragt, ob ich denn auch schon gekündigt hätte und drängelte indirekt darauf (ich habe einen Vertrag "auf unbestimmte Zeit"). Wir machen uns nun Sorgen und fragen uns Folgendes: - habe ich etwas zu befürchten hinsichtlich Kündigung seitens des Arbeitgebers? - darf ich in einem anderen Bundesland eine Lohnfortzahlung von meinem jetzigen Arbeitgeber bekommen? - wie geht es dann mit Mutterschaftsgeld/Elterngeld weiter - bei jetzigem oder zukünftigem Bundesland beantragen? - wird mein jetziger Arbeitgeber auf irgendeinem Wege erfahren können, wo wir sind? (für die Post wird ein Nachsendeauftrag eingerichtet, da wir die neue Adresse nicht preisgeben wollen, weil der mich bedrohende Ex-Freund beruflich bedingt Einsicht in die Verwaltungssachen der Klinik bekommen kann) Tut mir leid, wenn es etwas wirr ist, aber ich weiß momentan nicht so recht weiter... Vielen Dank im Voraus.
Hallo, 1. Nein, der AG will Sie doch loswerden 2. Grds ja - aber was machen Sie, wenn der Ag Sie umsetzt und Sie erscheinen müssen? 3. Wo man gerade wohnt 4. Er muss ja das Zeugnis schicken 5. Sie werden beide für ArbGeld 1 gesperrt sein Liebe Grüße NB
Lina_100
Kommt Ihnen ernsthaft nicht von selbst in den Sinn, dass das Thema Lohnfortzahlung vor echtem Mutterschutz trotz Umzug - sofern Sie nicht tatsächlich pendeln wollten - ein Sozialversicherungsbetrug sein könnte? Ich als Arbeitgeber würde jetzt alles daran setzten einen Ersatzarbeitsplatz für Sie zu finden. Solange Sie Angestellte sind, müssen Sie Ihre Adresse natürlich dem Arbeitgeber mitteilen. Da wird es ja eine Möglichkeit geben, diesen zu bitten, die Adresse besonders sorgfältig unter Verschluss zu halten.
Mitglied inaktiv
Klaro könnt ihr umziehen. Spätestens zum Mutterschutz eh ohne Probleme. Heißt, auch danach in der EZ darfst Du grundsätzlich wohnen wo Du magst. Musst halt nur rechtzeitig daran denken dann spätestens zum Ende der EZ zu kündigen oder eben notfalls wieder so umzuziehen das Du dann problemlos wieder deine Arbeit aufnehmen kannst. Der AG darf dich jedenfalls nicht kündigen deshalb und den Umzug auch nicht verbieten. Es kann ja sein das Du in spätestens 3 Jahren, wenn die EZ endet, wieder hierher ziehst weil der Ex Ruhe gibt. Fraglich ist lediglich die Zeit bis zum Mutterschutz. Den da kann der AG theoretisch auch hingehen und sagen, ich habe hier einen Arbeitsplatz den die TE ausüben kann weil Mutterschutzkonform, wir heben das BV auf. Und dann hättest Du ein Problem. Wobei du dann auch theoretisch ins Hotel ziehen kannst, pendeln oder sonstwie eine Lösung finden kannst wie Du deine Arbeit erfüllen kannst. In vielen Familien gehört pendeln wegen Job dazu. Und anderes Bundesland ist eh schwammig. Gibt nicht wenige die wohnen so das sie in einem wohnen, in einem anderen arbeiten und im dritten gehen die Kinder zur Schule. Was sollte daran also problematisch sein?
Mitglied inaktiv
Im generellen Beschäftigungsverbot musst du jederzeit bereit sein, einen Ersatzarbeitsplatz anzunehmen. Bei Umzug in ein anderes Bundesland düfte das nicht mehr möglich sei. Aus meiner Sicht ist das sehr problematisch. Wenn ich AG wäre, würde ich sofort einen Ersatzarbeitsplatz anbieten, und wenn du das dann nicht leisten kannst, musst du kündigen. Elternzeit und Elterngeld wäre möglich, auch im anderen Bundesland, weil das Arbietsverhältnis dann ruht. Wegen des Konflikts mit dem Ex würde ich mich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
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