Siggi1993
Hallo, meine Frau befindet sich zur Zeit für 2 Jahre in Elternzeit. Ab dem 12.5.22 muss sie wieder arbeiten. Wir planen jedoch erneut schwanger zu werden. Wenn meine Frau dann zum 12.5 schwanger sein sollte, muss sie ja theoretisch trotzdem wieder arbeiten gehen. Allerdings würde sie von Arbeitgeberseite ein Beschäftigungsverbot bekommen, da sie als Erzieherin Kinder unter 3 Jahren betreut. Müsste der Arbeitgeber dann an dieser Stelle den vollen Lohn zahlen, oder mit welchem Einkünften können wir zu diesem Zeitpunkt und auch zum Zeitpunkt nach der erneuten Entbindung rechnen. Vielen Dank.
Hallo, 2023? Sie bekommt den vertraglich geschuldeten Lohn. Liebe Grüße NB
Dojii
Sie bekommt das, was sie ab dem 12.5. bekommen würde, wenn sie nicht schwanger wäre und arbeiten würde. Es kommt also darauf an, ob sie ab dem 12.5. Vollzeit oder ggf. nur Teilzeit arbeiten gehen würde.
Mitglied inaktiv
Vollzeitlohn als BV Grundlage gibt es aber nur, wenn sie theoretisch auch ohne Schwangerschaft so arbeiten würde. Also das ältere Kind entsprechend betreut. Elterngeld bemisst sich wieder auf die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Soll es mehr als der Mindestsatz werden, wäre es gut entsprechend viele Monate Arbeitslohn zu erzielen. Das sie in Elternzeit ist, wirkt sich mindernd aus. Monate mit Elterngeld werden maximal 14 Monate ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschaftsgeld. Kommt das Kind also erst nach Mai 23 auf die Welt gibt es nur die 300€ plus Geschwisterbonus.
Siggi1993
Ja genau, 2023. Hatte mich verschrieben.
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