AvaKa
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit im Mutterschutz für mein 2tes Kind. (ET 10.06.2020) Die 1 jährige Elternzeit und das Elterngeld für mein erstes Kind wäre am 18.05.2020 ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich vorzeitig beendet um am 29.04.2020 in Mutterschutz gehen zu können. Nun habe ich eine Rückforderung des Elterngeldes für mein 1tes Kind erhalten. In dem Schreiben steht, das mir kalendertäglich 13 Euro auf das Elterngeld angerechnet werden... das ergäbe meines Wissens nach nicht mal die Hälfte des Betrages, den die Elterngeldstelle zurück fordert. Laut Rechnung wollen die für ganze 20 Tage das komplette Elterngeld zurück. Ist dies richtig so? Was hat mein Elterngeld für das erste Kind mit dem Mutterschaftsgeld für das zweite zu tun? Leider bekomme ich seit 1 Woche niemanden bei der elterngeldstelle erreicht um den Sachverhalt zu klären. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen Liebe Grüße
Hallo, ja, ist richtig. Der alte Vertrag lebt wieder auf und Sie erhalten Lohnersatzleistungen von KK und AG in voller Höhe. Ihnen entfällt kein Lohn, deshalb kein EG. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Elterngeld gibt es iimmer für volle Lebensmonate. Du kannst also auf einige Tage EZ verzichten, aber daraus ergbit sich dann 1 Monat weniger EG
Felica
Das stimmt ja. Wenn du deine EZ vorzeitig beendet hast zum neuen Mutterschutz lebt ja dein VZ-Vertrag wieder auf. Du darfst aber nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Das zum einen. Zudem wird das Mutterschutzgeld mit dem EG verrechnet. Aber dafür bekommst du doch das volle Mutterschaftsgeld, also die bis zu 13 € von der KK und die Differenz vom AG. Mutterschaftsgeld ist ja mehr als Elterngeld. Setzt natürlich voraus du hast die EZ wirklich vorzeitig beim AG beendet.
Mitglied inaktiv
Die Elterngeldstelle zieht für jeden Tag im Mutterschutz des 2. Kind Geld ab. Logisch da beides Lohnersatz Leistungen sind, die mit einander verrechnet werden. Sinnvoller wäre es gewesen, das letzte Elterngeld im April zu beziehen. Dann wäre nix verrechnet wordej
luvi
Hallo, Evtl kann dein Mann für das 1 Kind noch Elterngeld beziehen. LG luvi
Dojii
Ja, das ist so korrekt. Da der Tagessatz Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss zusammen höher sind als dein Tagessatz Elterngeld, ziehen die dir für die betroffenen Tage dein ganzes Elterngeld ab. Die Begründung ist folgende: Das Elterngeld ist eine Einkommenersatzleistung, die das weggefallene Gehalt in der Elternzeit ausgleicht. Aufgrund deines neuen Mutterschutzes beziehst du aber jetzt eine vorrangige Einkommensersatzleistung (Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss), die sogar noch höher ausfällt als das aktuelle Elterngeld. Daher hast du keinen Einkommensverlust mehr und das Elterngeld muss nichts mehr ausgleichen.
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