mari99
Besteht ein Anspruch auf Elterngeld, wenn man sich fuer >6 Monate im europaeischen Ausland aufhaelt, aber den Wohnsitz in Deutschland beibehaelt? In dieser Zeit ist unser einziges Einkommen ein Stipendium und Zinsen fuer Kapitalguthaben in Deutschland. Wenn wir fuer 6 Monate Elterngeld beziehen, dann aber dauerhaft im Ausland bleiben wuerden, muessen wir Kinder und Elterngeld dann zuruckzahlen? Im Moment ist noch nicht klar wielange wir im Ausland bleiben, aber wir werden die Einliegerwohnung (bei meinen Eltern) auf jeden Fall erstmal beibehalten... vielen Dank fuer ihre Hilfe! Eva
Hallo, wenn Sie mehr als 6 Mo im Ausland leben und hier nur einen Papier-Sitz haben, haben Sie keinen Anspruch. Ich würde da auch nicht faken, da ist man ganz schnell strafrechtlich dran. § 8 AO: Wohnsitz= wo man wirklich wohnt § 9 AO gewöhnlicher Aufenthalt=mehr als 6 Mo. in D Liebe Grüsse, NB
peekaboo
da haste es doch dann schwarz auf weiß. Laut meinen Recherchen muß man auch in D. wohnen und seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt haben. Es gibt ein paar Ausnahmen, die ich aber bei Euch nicht sehen kann. Nur so als Tipp. Meine Freundin hat Kindergeld bezogen, war in D. gemeldet, hielt sich aber im Ausland auf... (die Geschichte war noch etwas komplizierter).... Sie mußte das erhaltene Geld zurückzahlen.... LG Peeka
mari99
Naja, es heisst aber laut Gesetz auch: Ein Jahr im Ausland ist in Ordnung. Und zusaetzlich auch: Wohnsitz im Inland ist anspruchsvorraussetzung. Der springende Punkt bei uns ist: Wir wissen ja noch gar nicht, wie lange wir im Endeffekt im Ausland sind (ja - das ist bei Wisschenschaftlern halt so...). Was war denn bei deiner Freundin komplizierter? Genau das wuerde mich dann ja schon interessieren. Unsere Wohnung in D ist auch nicht nur ein Wohnsitz auf dem Papier. Ist zwar bei meinen Eltern im Haus, aber mit Kueche Bad, und auf einem Extra-Stockwerk. Und wir haben da auch gewohnt, 'vor' der Elternzeit. viele Gruesse!
peekaboo
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