nurija4215
Guten Tag Frau Bäder, Mich beschäfftigt folgendes Problem: Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der am 24.12.2014 ausgelaufen ist. Am 24 12.2014 hatte auch der Mutterschutz begonnen. Mein Elterngeld Bezug endet im Januar 2016 voraussichtlich werde ich dann ALG1 beziehen. Nun überlegen wir ein 2tes Kind zubekommen. Wie ist das aber mit dem Elterngeld werde ich dann das Basis Elterngeld plus geschwisterbonus oder bekomme ich das gleiche Geld wie ich jetzt auch bekomme? Wir bekommen keine weiteren Gelder. Kein ALG2 oder so. Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir Antworten. MfG Nurija
Hallo, 1. Arbgeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen 2. Das EG bemisst sich am Verdienst der letzten 12 Mo. vor der Geburt, ausser Monate mit Grundbezug EG Liebe Gruesse NB
Sternenschnuppe
Das wird das Basiselterngeld werden dann. Ist das Kind betreut ? Für ALG1 muss man Betreuung nachweisen.
nurija4215
Ist das sicher mit dem basisgeld? Ja das Kind wird betreut vom Vater und Tante
nurija4215
Ich muss nochmal fragen, Wenn ich jetzt schwanger wäre, es im Juni/Juli 2016 zur Welt kommen. Würde bei der Elterngeld Berechnung das Elterngeld von April 2015- Januar 2016 mit eingerechnet werden bzw wurde ich das selbe bekommen wie jetzt? Oder nicht? Ich werde alg1 beantragen, für Betreuung ist gesorgt. LG nurija
Sternenschnuppe
Alles ab Februar geht mit 0€ in die Berechnung. ALG1 kannst Du dann beantragen. Wenn Familienmitglieder die Betreuung stellen, dann gibt es in der Regel schnell eine Maßnahme ( PC Kurs oder sowas ) um zu testen ob die Betreuung wirklich greift. Die Frage ist wie schnell Du wirklich schwanger wirst, und wie viele Nullrunden es dann gibt. Alles was Elterngeld aus dem ersten Jahr ist wird durch alten Lohn ersetzt. Hatte oben das Datum irgendwie falsch verstanden, sorry. Wirst Du schnell schwanger sind es noch nicht viele Nullrunden.
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