Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld für 2.Kind

Frage: Elterngeld für 2.Kind

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Hallo Frau Bader, Nächstes Jahr bekomme ich das 2.Kind. Momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit, die aber 2 Monate vor Beginn des nächsten Mutterschutzes endet, d.h. ich arbeite dann kurz vor der Geburt des 2.Kindes für 2 monate voll. Im Moment arbeite ich auch (Elternteilzeit, 15%). Das Elterngeld berechnet sich doch nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen 12 Monate vor Geburt des Kindes. Wie ist das, wenn man aber in den 12 Monaten schon in Elternzeit war und dadurch ja weniger oder gar nichts verdient hat? Wird diese Zeit ausgeklammert? Vielen Dank schonmal! Grüßle, die Käferfrau


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Liebe Grüsse, NB


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