Hallo Frau Bader.
Stimmt es, dass wenn der Partner Elternzeit beantragt und somit Elterngeld für die zwei Monate bezieht, dass man Steuern nachzahlen muss?
In unserem Fall würde mein Mann die Grenze von 1800€ bekommen. Ansonsten verdient er deutlich mehr. Als wir beim ersten Kind noch nicht verheiratet waren, bekamen wir Steuer zurück. Da arbeitete ich aber auch noch Vollzeit und jetzt arbeite ich ja gar nicht mehr.
Vielen Dank für ihre Hilfe.
von
LiMa2012
am 16.07.2015, 08:52
Antwort auf:
Elterngeld/Elternzeit - Steuerlich Vor-oder Nachteil
Hallo,
man muss es anders aufziehen. Als Verheiratete, die zusammen veranlagt werden, fällt man bzgl. des Egs unter den Progressionsvorbehalt. Das heißt, man zahlt einen höheren Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen. Evtl. ist es sinnvoll, sich bei einem Steuerberater wegen getrennter Veranlagung beraten zu lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2015
Antwort auf:
Elterngeld/Elternzeit - Steuerlich Vor-oder Nachteil
Das hat nur wenig damit zu tun, ob der Mann Elternzeit/Elterngeld nimmt.
Relevanter ist das Elterngeld der Frau (bzw Bezugsdauer, Bezugslage usw)
Das hängt ab von euerm Einkommen, Steuerklasse, Abzüge, die ihr geltend machen könnt, und, und, und.
Da müsstet ihr mit euern Steuerunterlagen zu einem Steuerberater...
Oder ihr versucht es selbst mit einem Steuerprogramm (zB von WISO)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.07.2015, 16:42