Hallo liebe Frau Bader,
Meine Frage ist ich bin aktuell in der 14. Woche schwanger werde wahrscheinlich am 27.05 2020 entbinden.
meine erste elternzeit wurde beendet am 05
11.2019 ( ich hatte elterngeld plus) nun werde ich ja dann keine 12 Monate gearbeitet haben wegen dem zweiten elterngeld wie setzt sich das dann zusammen wird dann nur das berücksichtigt was ich gearbeitet habe oder werden die Monate vor der ersten Schwangerschaft herangezogen liebe Grüße Hatice Etci
von
Hatice2408
am 21.11.2019, 14:20
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2019
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Wann ist Kind 1 geboren und wann beginnt der Mutterschutz beim 2 Kind..
Genauere Daten sind hilfreich.
Mitglied inaktiv - 21.11.2019, 15:20
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Von allem etwas.
Maßgeblich sind wie beim ersten Kind auch die 12 Monate vor Geburt. Wobei die Monate in denen Mutterschutz bestand ausgeklammert werden und längstens 14 Monate EG. Die Monate mit EG darüber hinaus in denen nicht gearbeitet wurden werden mit 0 € gerechnet.
Ohne genaue Daten wann Kind 1 geboren wurde und wann Mutterschutz usw wird es also auf eine Mischung von Nullrunden und VZ- Gehalt hinauslaufen.
von
Felica
am 21.11.2019, 15:22
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Erst mal vielen Dank für die Antworten
Mein erstes Kind ist geboren am 06.11.2017
2. Et ist am 27.05.20 ich bin wieder in Vollzeit bis Mitte April ca. dann ist ja wieder Mutterschutzzeit
ich hatte halt Elterngeld plus und war dementsprechend zwei Jahre zu Hause
von
Hatice2408
am 26.11.2019, 08:43
Antwort auf:
Elterngeld beim zweiten Kind
Erst mal vielen Dank für die Antworten
Mein erstes Kind ist geboren am 06.11.2017
2. Et ist am 27.05.20 ich bin wieder in Vollzeit bis Mitte April ca. dann ist ja wieder Mutterschutzzeit
ich hatte halt Elterngeld plus und war dementsprechend zwei Jahre zu Hause
von
Hatice2408
am 26.11.2019, 08:51