Sindy2017
Hallo ich bin bis März 2019 in Elternzeit und bekomme bis dahin Elterngeld (18 Monate) im April 2019 gehe ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich angenommen im Januar 2019 schwanger wäre wie würde das Elterngeld für das 2. Kind ausfallen? Genauso wie jetzt oder niedriger ?
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Felica
Niedriger, du hast da einige Leermonate. jeden Monat nach dem 14ten Lebensmonat den du kein Einkommen hast, wird mit 0 € einfließen. Völlig egal ob du dann noch in EZ bist oder das EG auf 18 Monate bekommst, mehr wie 14 Monate werden beim EG nicht ausgeklammert. EZ wird gar nicht berücksichtigt, man kann ja innerhalb der EZ arbeiten.
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