Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei Mischeinkommen

Frage: Elterngeld bei Mischeinkommen

Hilal Kamp

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Hallo Frau Bader, ich habe 3 Kinder und bin schwanger mit Zwillingen. Wir haben unglaublich grosse Sorgen es finanziell nicht zu schaffen, da ich die Hauptverdienerin bin. Ich bin vollberufstätig, habe dazu einen Nebenjob 450€ und ein Nebengewerbe mit gutem Gewinn. Ins Nebengewerbe jedoch, investiere ich keine Arbeitsstunden mehr, sondern lasse meinen Mann machen. Die Umschreibung des Gewerbes auf ihn kommt jedoch noch nicht in Frage, da er in einer Insolvenz ist. Mein Mann selbst ist Teilzeit bei mir angestellt. Meine Frage ist jetzt, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn mein Vollzeitjob, sowie Nebenjob während Elternzeit ruht, aber Einnahmen aus dem Nebengewerbe fliessen ohne dass ich selbst arbeite? Falls die Einnahmen verrechnet werden, wieviel darf ich denn max einnehmen ohne dass mir was abgezogen wird? Welche Möglichkeiten gibt es sonst als Unterstützung bis ich wieder meine Arbeit aufnehmen kann. (Geplant sind 2 Jahre Elternzeit) Grüsse H. Kamp


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie könne nicht alles haben. Das Gewerbe läuft auf Sie wegen seiner Insolvenz, Sie möchten es aber nicht gerne angeben, dass auf das Elterngeld angerechnet wird. Das geht natürlich nicht. Selbstverständlich wird es auf ihr Elterngeld angerechnet. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Gute Idee sich hier mit Klarnamen anzumelden und gleichzeitig Betrug zuzugeben.


Hilal Kamp

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Hallo, ich verstehe absolut nicht was an meiner Frage so falsch verstanden wurde, dass so reagiert wird? Ich habe absolut nichts zu verheimlichen... Ich habe mir alles selbst aufgebaut und habe natürlich Angst um meine Sicherheit. Da mein Mann eine Insolvenz hinter sich hat und gesundheitlich nicht fit ist (Magengeschwür und stiller Herzinfarkt) will ich mich nicht auf ihn stützen, auch wenn er mich in der Schwangerschaft unglaublich viel unterstützt und mir die Arbeit im Nebengewerbe abnimmt, so dass ich entlastet bin. Sorry, aber entweder ich kann mich nicht erklären oder ich verstehe etwas falsch. Jedenfalls hat die Elterngeldstelle mir heute geholfen. Ich könnte Elterngeld plus beantragen und mein Nebengewerbe würde mit Einnahmen verrechnet werden.


Hilal Kamp

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Hallo Frau Bader, das Gewerbe läuft nicht auf mich wegen seiner Insolvenz. Das Gewerbe ist mein Traum dass ich mir seit 2,5 Jahren aufgebaut habe. Dieser läuft sogar mit wenig Zeitaufwand, da feste Kunden und feste Aufträge. Dass ich das Gewerbe nicht meinem Mann abgebe, auch wenn er mir aktuell aufgrund meiner Situation viel abnimmt, schreibe ich deshalb, weil es mir ständig viele vorschlagen. Die Info dass er Insolvent ist (nur noch 2 Monate) habe ich deswegen geschrieben, um zu verdeutlichen dass es mir um unsere (meine und der Kids) Sicherheit geht und ich ihm es nicht voll anvertrauen möchte. Es hört sich vielleicht egoistisch an, aber wir haben sehr schwere Zeiten gehabt in der Ehe, weshalb ich mein Glück nicht mehr in seine Hände legen möchte. (Finanziell) Natürlich gebe ich all meine Einkünfte bei Anträgen komplett an. Ich wollte nur eine Info darüber wieviel mir verrechnet wird, ob es eine Freigrenze gibt und ab wann und wie verrechnet wird, damit ich ein Bild davon habe und kalkulieren kann. Jedenfalls habe ich eine Antwort heute von der Elterngeldstelle erhalten. Danke Ihnen trotzdem für Ihre Antwort.


KielSprotte

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Du hast dich sehr klar ausgedrückt: Dein Mann erwirtschaftet gutes Geld mit einer Selbständigkeit, aber anstatt Geld an seine Gläubiger fließt, damit diese wenigsens ein Teil des Geldes wiederbekommen was er ihnen schuldet, läuft das Gewerbe natürlich auf deinen Namen und er ist lediglich dein kliener Angestellter (Gehalt natürlich unter der Pfändungsfreigrenze). Nun wo das Einkommen aber auf dein EG angerechnet wird, sucht ihr nach dem nächsten Schluptloch.......wg. so einem Gebaren haben wir vor Jahren fast unsere Firma verloren, weil der Schuldner sich in die Privatinsolvenz verabschiedet hat, jeden Tag grinsend mit dickem Mercedes bei uns vorbeifuhr - aber klar, gehörte alles seiner Frau und seinem Vater, er lebte nur von deren Almosen.....


Mitglied inaktiv

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Natürlich wird das Nebengewerbe umgemeldet, wenn die Gläubiger nicht mefr rankönnen. Und vorher schön unter der Pfändungsschutz Grenze bezahlen. Positiv noch der Gewinn wird geschmälert. Ich hoffe echt, solche Konstrukte werden überprüft.


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld wird ja dann auf Basis 2020 berechnet und ist gedeckelt auf 1800€ bzw 900€ bei egplus. Plus Einnahme des Gewerbe abzüglich der Verrechnung beim Elterngeld. Zuzüglich Geschwisterbonus für den Zwilling 300€ Müsst ihr wissen, ob ihr das so packt


Hilal Kamp

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Guten morgen zusammen, ich bin wirklich unheimlich geschockt darüber, dass man irgendwas versucht rauszufiltern oder zu verdrehen um mich angreifen zu können. Ihr stellt euch gerade ein riesen Unternehmen vor... und haltet daran dass nicht ich die Person sein kann, die das Geld reinbringt. Warum denn auch? Ich bin eine Frau mit 3 Kindern. Da erwartet man, dass ich naiv hinter der Küche stehe. Nochmal: es ist ein Nebengewerbe. Ein Nebengewerbe ist ein Nebengewerbe solange es weniger reinbringt als der Hauptjob.Schon daran müsste man doch erkennen, dass eure Vorstellung utopisch ist. Ich schöffle kein Geld damit. Aber habe mir was aufgebaut wofür ich sehr viel investiert habe, was ich nicht aufgeben möchte. Mit fällt mein Haupteinkommen weg! Darüber hinaus verstehe ich nicht warum ihr so dran haftet dass das Gewerbe umgemeldet wurde. Mein Mann hat nie ein Gewerbe gehabt. Er hat bis vor knapp 3 Jahren von seinem damaligen vollzeitgehalt die Pfändungen jeden Monat bezahlt. Er muss schon lange nicht mehr zahlen, weil das schon vorbei ist. Seine Inso endet jetzt in paar Monaten ganz indem er aus der Schufa rauskommt. Er könnte schon längst sich was selbst aufbauen. Ausserdem handelt es sich bei ihm um eine private Insolvenz aus seiner ersten Ehe und hat nichts mit Gewerbe, Arbeit oder sonstiges zu tun. Ich will jetzt auch nicht meine und seine gesamte Lebensgeschichte hier erzählen, nur damit man mir glauben schenkt. Ich möchte euch nur sagen, dass es unglaublich erschreckend ist, Leuten anhand ein paar Zeilen, so viele Sachen zu unterstellen. Ich wünsche euch niemals dass ihr in eine Situation kommt, wo ihr auch Fragen stellen müsst und dann so behandelt werdet. Von der Ferne unbekannte Leute zu verurteilen, mobben und fertig machen ist sehr einfach. Mir würde es nie einfallen so mit anderen umzugehen. Deshalb bewahre ich meine Freundlichkeit und Höflichkeit auch euch gegenüber und bedanke mich für die Diskussion. Ich hoffe sehr, dass wir alle wieder normal werden, wenn die verrückte Zeit vorbei ist. Bleibt bis dahin gesund.


Dojii

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Davon ausgehend, dass du den Höchstbetrag an Elterngeld bekommst (also 1800 EUR bei Basis oder 900 bei Plus) hast du im Elterngeld Plus einen Freibetrag von 1.385 EUR netto pro Monat. Heißt wenn dein Gewerbe monatlich mehr als 1.385 EUR Nettogewinn abwirft, wird es angerechnet. Du bekommst also weniger als den Höchstsatz. (Dass du Zwillinge und dadurch Zwillingsbonus bekommst lasse ich mal bewusst außer Acht, denn das hat keinen Einfluss auf deinen Freibetrag, also nicht wundern). Da du deinen Steuerbescheid dem Elterngeldantrag beilegst (um die 500.000 EUR-Grenze zu bestätigen), sieht die Stelle spätestens da, dass du eine selbstständige Tätigkeit auf deinen Namen besitzt. Dass du sie selbst nicht aktiv ausübst, sondern dein Mann als Angestellter spielt hier keine Rolle. Wichtig ist nur, über welchen Namen die Einnahmen versteuert werden. Das Ganze musst du der Elterngeld stelle dann später mit einer Einnahmenüberschussrechnung für den Elterngeld-Zeitraum nochmal nachweisen. Es wird also nachträglich überprüft, wie viel du wirklich weiter verdient hast. Liegst du über dem Freibetrag musst du Elterngeld zurückzahlen.


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