Liebe Frau Bader, folgender Fall: Entbindungstermin für das Baby ist der 05. März 2015 1. Während der SS habe ich ein BV vom Frauenarzt erhalten. Zählt dies als Einkommen bei der Berechnung vom Elterngeld? Oder wird es als Monaten mit 0,- € Einkommen berechnet? 2. Ende März 2014 habe ich für eine Woche selbstständig gearbeitet. Zählt das Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes? Oder nur der Gewinn? Da ich gesundheitlich nicht fit war, habe ich das ganze Jahr keine weitere selbstständige Beschäftigungen geübt. 3. Ich nehme 12 Monate Elternzeit, mein Mann möchte gerne auch 2 Monate Elternzeit nehmen (im Anschluss auf diesen 12 Monaten). Welche EInkünfte zählen bei ihm für die Berechnung des Elterngeldes? Auch 12 Monaten vor der Geburt? Oder die 12 Monaten vor seiner Elternzeit? 4. Meinem Mann wurde während meiner SS gekündigt und befand sich für 3 Monaten in einer Transfergesellschaft. Die Einkünfte bekamm er von der Arbeitsagentur. Zählen die Einkünfte dieser 3 Monaten mit zur Berechnung des Elterngeldes? Oder werden diese mit 0,- € berechnet? Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße C.I.
von Cristina Ion am 16.02.2015, 13:40