Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2 Jahre, Teilzeit nach Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld 2 Jahre, Teilzeit nach Mutterschutz

Mitglied inaktiv

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Ich werde das Elterngeld für 2 Jahre beantragen. Nun könnte ich aber direkt nach dem Mutterschutz 10 Std pro Woche arbeiten. Ich finde leider nichts dazu, ob auch für das 1. Jahr schon der Teilzeitverdienst mit angerechnet wird. Angeblich für das 2. Jahr nicht. Können Sie mir hier weiterhelfen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder Verdienst wird angerechnet - EG Plus ist deshalb die bessere Variante Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn Du über 2 Jahre Elterngeld beziehst, wird es auch über die ganzen 2 Jahre angerechnet. Anrechnungsfrei im zweiten Jahr wäre ein Verdienst nur dann, wenn du da kein Elterngeld mehr bekommst. Ist auch alles recht klar formuliert auf der entsprechenden Seite: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Das mit im zweiten Jahr nicht war mal vor Jahren so. Ist schon lange geändert.


Meyla

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Darf ich mal zwischen fragen.... ich denke bei Elterngeld plus darf man anrechnungsfrei dazu verdienen? Hab ich das falsch verstanden?


Felica

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Ja, hast du falsch verstanden. Jegliches Einkommen bei Elterngeld oder Elterngeld Plus wird angerechnet. Bei Elterngeld Plus ist aber die Anrechnung etwas günstiger. Nur wer nicht mehr wie Mindestsatz bekommt hat da keinen Verlust, 300 € Elterngeld oder 150 € bei Elterngeld Plus bekommt man auf jeden Fall.


Mitglied inaktiv

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Meyla hat es richtig verstanden, es gibt einen anrechnungsfreien Zuverdienst beim EG-Plus: https://www.elterngeld.de/elterngeld-plus/#Anrechnung_des_Zuverdienstes (siehe Beispiel 1). Butterfly23, unter familien-wegweiser.de gibt es einen Elterngeldrechner mit Planer, da kannst du dir ausrechnen, ob dein Teilzeiteinkommmen dein Elterngeld Plus verringern würde.


Mitglied inaktiv

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Ich habe das mit 2 Rechnen durchgespielt und jedes Mal bleibt das Elterngeld gleich, d.h. wenn ich rechne ohne Teilzeit und mit Teilzeit. Das kann doch nicht sein. Ich komme auf jeden Fall über diese Zuverdienstgrenze. Ich habe noch ein Rechenbeispiel im Netz gefunden und es mit Excel nachgerechnet und hier rechnen sie so: Netto vor Geburt - Netto nach Geburt in Teilzeit = neues Netto für EG Berechnung Ich werde die Tage mal bei der Elterngeldstelle anrufen und nachfragen.


Dojii

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Im Elterngeld Plus gibt es eine Art Freibetrag. Du kannst bis zu 50% deines durchschnittlichen Nettogehaltes vor Geburt deines Kindes im Elterngeld Plus dazuverdienen, ohne dass es angerechnet wird. Solltest du mehr als 50% Netto verdienen wird dann nur der Teil angerechnet, der über den 50% liegt.


Mitglied inaktiv

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Super, danke! Das ist mal eine Aussage :-)


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