mascha06
Hallo Frau Bader, darf ich als Elternteil den Elternbeitrag (wird vom Amt für Jugend und Familie einer Stadt in NRW eingezogen) aufgrund von Misständen / Missachtung von KiBiz-Vorgaben in der KiTa (Betreuungsvertrag mit der AWO als Träger der Einrichtung) bis zur Beseitigung dieser kürzen? Leider haben die KiTa-Leitung, Fachbereitsleitung der AWO und Elternbeirat der Einrichtung meine schriftlich eingereichte Beschwerde (z.B. keine Elternversammlung; 1 jähriges Kind in einer Gruppe für 3-6 jährige und einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf aufgrund physische Behinderung; 5 Wochen offener Lichtschalter; rund 20 Personalabgänge innerhalb von 24 Monaten) und Bitte um Gesprächstermin abgelehnt. Meine Terminersuche wurden entweder abgelehnt „aufgrund haltloser Vorwürfe) oder einfach gar nicht beantwortet. Die Abteilung Jugend und Familie der Stadt weist die Verantwortung aufgrund des Betreuungsvertrages mit der Einrichtung von sich. Ich überlege nun, ob ich mein Bewerdeschreibe an das LWL-Jugendamt in Münster weiterleite und um Unterstützung zur Einhaltung der KiBiz-Vorgaben in der Einrichtung bitte oder es erst weiter über die Stadt mittels schriftlich angekündigter Kürzung des Elternbeitrages versuchen sollte. Gibt es weitere Möglichkeiten um die Einhaltung von Mindesstandards gemäß des KiBiz in der Einrichtung überprüfen zu lassen bzw. der Einrichtung zu verdeutlichen, dass es rechtliche Grundlagen einzuhalten hat? Ein sofortiger KiTa-Wechsel/ fristlose Kündigung der beiden Betreuungsplätze ist aufgrund meiner Berufstätigkeit und fehlender Alternativbetreuung (Hilfe hierbei hat mir das Amt für Jugend und Familie ebenfalls versagt, da mein Rechtsanspruch ja erfüllt sei und 200 Kinder auf der Warteliste stehen würden) leider nicht möglich. Ich freuen mich auf eine Rückmeldung und bedanke mich im Voraus.
Hallo, für den Wechsel kann die Kita nichts und ich sehe nicht, was an offenen Lichtschaltern, anders als ein Steckdosen, gefährlich sein soll. Warum ein einjähriges Kind in eine Gruppe für drei bis sechsjährige kommt und wie es in diesem Kindergarten mit Kinder mit Förderbedarf gehalten wird, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ich glaube, du würdest auch keine -nach deinen Vorstellungen - geeignete Einrichtung finden. Suchst du nach Fehlern? LG luvi
cube
Personalabgänge: bedauerlich und unschön für alle - aber liegt ein Verschulden des KiGa vor im Sinne nachweislicher Mißplanung in Personalangelegenheiten? Elternversammlung: warum sollte es die zwingend geben? Ist es ein Verein? Standen Wählen für irgendwelche Elternbeiräte an, die dadurch nicht ordnungsgemäß bzw. vertraglich zugesichert stattfinden konnten? Kind mit Förderbedarf: ja, ist erlaubt. Vermutlich wird eine I.Kraft gesucht oder es ist noch kein Platz in einem anderen KiGa frei. Warum sollte das Kind nicht dort sein dürfen? 1 jährigem Kind: ok, das könnte evt. Ein strittiger Punkt sein - aber kennst du die Gründe und sind diese anfechtbar bzw. nicht akzeptabel? offener Lichtschslter: könnten die Kinder diesen denn erreichen? Das wäre ein Sicherheitsmängel. es kann auch durchaus sein, das zB das Gebäude gepachtet ist und dann muß sowas evt. vom Eigentümer beauftragt werden und der KiGa hat da keine Schuld. Ich will dich nicht ärgern, aber ich denke, du hast schlechte Karten. Vor allen Dingen eine Beschwerde bzgl. Eines Kindes mit Förderbedarf ist doch eher ziemlich ... naja ... unsozial. Damit machst du dir ke8ne Freunde. Was willst du denn überhaupt erreichen mit deinen Beschwerden? Wenn es dir nämlich eh nicht gefällt dort, wird sich daran nichts ändern, auch wenn der Lichtschslter repariert ist, das Kind nicht mehr da etc. Überlege dir erst mal, ob deine Beschwerde überhaupt zu genereller Zufriedenheit bei dir führen würde oder ob du eigentlich in einer anderen Einrichtung glücklicher wärst. Und das ist nicht böse gemeint! Manchmal verrenkt man sich e8nfach in Kleinigkeiten, das Hsuptproblem ist aber ein ganz anderes.
mascha06
Also grundsätzlich finde ich es einfach unverständlich, dass mir kein Gespräch zugestanden wird. Ich habe gegenüber der Stadt einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze gemäß des KiBiz und bezahle dafür ordnungsgemäß Elternbeitrag an die Stadt. Die Stadt sieht sich aber nicht in der Verantwortung die Einhaltung der Richtlinien in der Einrichtung aufgrund meiner Beschwerden zu überprüfen. Das kann doch nicht sein. Eine Elternversammlung (u.a. empfiehlt sich hier gleich die Elternbeiratswahl vorzubereiten oder durchzuführen) ist per KiBiz-Gesetz bis zum 10.10. eines jeden Kindergartenjahres durchzuführen. Und ja, die Elternbeiratswahl hat dementsprechend ohne ein vorheriges Kennenlernen der Eltern statt gefunden. Personalschlüssel: ja, die Arbeitsmarktlage ist schwierig, aber wenn man die Mitarbeiter/innen nicht motiviert bzw. das Betriebsklima so schlecht ist, bleiben sie leider auch nicht. Die Antwort „Ich weiss nicht, wer morgen ihre Kinder betreut, aber ich als Leitung bin morgen auf jeden Fall da.“ ist nicht zufrieden stellend. Die Gruppenkonstellation (u2 und Integrativkind) ist bezüglich des Stellenschlüssels, der entsprechenden Abrechnung, aus pädagogischer Sicht und dies insbesondere hinsichtlich der Belastung des Personals sinnvoller Weise auch im KiBiz geregelt. Ich finde Integrativgruppen richtig und wichtig, aber dann muss auch das Personal entsprechend gestellt sein, um eine adäquate Betreuung und Förderung aller Kinder in der Gruppe meistern zu können. Die Begründung zur Aufnahme des 1jährigen Kindes in der Gruppe für 3-6 Jährige gegenüber der Mutter war, dass alle anderen Gruppen (insgesamt 6, davon 1 u2, 3 x 2-6 und 2 x 3-6) voll waren. Angesichts von min. 1 Wechsel-Fall (von 2-6 in U2) und 2 erst ab 01/2018 belegten U2-Plätzen kann es keine adäquate (und schon gar nicht pädagogische) Erklärung dafür geben. Und ja, die 2 unabgedeckten Lichtschalter (Flur und Gruppenraum) sind natürlich auf Kinderhöhe. Solch ein Mangel muss unverzüglich behoben werden, das ist lebensgefährlich für Kinder. Es sind halt auch noch weitere viele „Kleinigkeiten“, die ich nicht in Ordnung finden.
cube
Ich gehe davon aus - jetzt, da ich Frau Baders Antwort gelesen habe - das du mit "offene Lichtschalter" meintest, das die Kinder an die Kabel konnten? Wenn du damit meintest, die Kinder können die Lichtschalter selbst bedienen, ist das natürlich kein Grund zur Beschwerde. Aber davon abgesehen schreibst du ja selbst, es gäbe noch viele weitere Kleinigkeiten. Und dann sind wir wieder bei dem Thema, ob dir der KiGa eigentlich grundsätzlich gefällt. Ich glaube nicht. Denn dann würden dir nicht so viele Kleinigkeiten einfallen, die man unbedingt ändern müsste. In jedem KiGa gibt es Dinge, die man selbst nicht so gelungen findet - aber man sieht darüber hinweg, weil es einem grundsätzlich gefällt. Be dir hört es sich aber eben an, als wenn du dir besser einen anderen Kiga suchst. Obwohl ich den Punkt mit dem Personalkarussell gut verstehen kann würde ich sagen, es wird schwierig einen zu finden, der deinen Ansprüchen genügt. Warum man dir kein Gespräch mehr gewährt wird vermutlich auch daran liegen - wozu mit jemanden diskutieren, der voraussichtlich eh nicht zufrieden zu stellen ist und über Dinge diskutieren will, die man nicht ändern kann oder will (und dies dir auch bereits schriftlich mitgeteilt hat). Ob das so ok ist - kann man drüber streiten, nachvollziehbar ist es schon.
mascha06
Schade, dass meine allgeine Frage zum Vertragsrecht nicht konkret beantwortet ist. Ich hatte gefragt, ob ich aufgrund der Vertragsverletzungen (Missachtung / Nichteinhaltung von KiBiz-Vorgaben, welcher Gesetzesgrundlage der Betreuung in NRW ist, den Elternbeitrag mindern darf. Als Verdeutlichung könnte als etwas „hinkender“ Vergleich Mietminderung oder Zahlungsminderung bis Nachbesserung (z.B.Handwerksarbeiten) erfolgt ist, genannt werden. Der angestrebte Wechsel begründet sich aus den Missständen in der Eineichtung hinsichtlich der Verwehrung einer Betreuung gemäß der Landesvorgaben (KiBiz). Ich sehe den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gemäß des KiBiz nämlich derzeit als minder erfüllt. Und das Lichtschalter, bei denen die Kabel für Kinder zugänglich sind und Funkrenflug bei Betätigung entstehen kann, als unbedenklich angesehen werden, finde ich sehr befremdlich.
cube
Hi nochmal. Die Lichtschalter sind nicht als nicht gefährlich eingestuft worden - es war offenbar nur unklar, was mit "offen" gemeint ist. Das Problem ist - ähnlich wie bei Mietminderung - wie schwer der Mangel wiegt bzw. ob er als schwerwiegend genug eingestuft wird. Du kannst zB mal kein warmes Wasser haben - passiert das im Sommer und ist nach einem Tag wieder behoben, gibt es keinen Anspruch auf Mietminderung. Passiert dies im Winter und dauert zB 2,5 Tage kann ich genau für diese 2,5 Tage anteilig einen eher geringen %-Satz Miete kürzen. So ist es auch in deinem Fall. Personalwechsel ist kein Mangel - ärgerlich, aber kein rechtlicher Mangel Keine Versammlung - ja, hätte stattfinden müssen - jedoch kein Mangel, auf Basis dessen du Beiträge kürzen könntest Lichtschalter - ja, ein Mangel - aber schwerwiegend genug, um eine Minderung im Zweifelsfall einklagen zu können? usw DAS ist das Problem - du willst eben Dinge zum Mangel erklären, die letztendlich jedoch nicht relevant genug sind. KiBitz steckt Rahmenbedingungen ab - natürlich gibt es einen gewissen Spielraum. ZB Betreuungschlüssel - klar soll der eingehalten werden. Aber wenn eben plötzlich x Leute kündigen und so schnell kein Ersatz gefunden wird (sich aber darum bemüht wird), ist das kein groben Verschulden der KiTa. Sorry, aber deine Gründe sind einfach nicht gewichtig genug, um eine Minderung einzufordern/durchsetzen zu können. Da sie das aber für dich sind, bleibt es wohl dabei, dass du dir eine andere Kita suchen musst. Denn ganz ehrlich: was nützt dir denn eine Minderung? Wird dein Kind dann besser betreut? Das vermittelt eben den Eindruck, es geht dir nur um angebliche Recht - nicht aber um das Wohl deines Kindes. Wenn die Lichtschalter eine täglich Gefahr dargestellt haben, hast du deine Tochter denn trotzdem hingeschickt? Ja? Mhh, schwierig dann zu sagen, das wäre brandgefährlich gewesen. Da kann ich ganz schnell kontern und fragen, wie es denn mit deiner Fürsorgepflicht aussah, als du sie dennoch in die Kita gebracht hast. Oder eben sagen, das es wohl auch in deinen Augen nicht gefährlich genug war - warum also sollte die Kita dir deswegen Geld zurück geben?
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