Mandy_83
Hallo Fr. Bader, soweit ich es richtig verstanden habe bin ich während der Elternzeit weiterhin beitragsfrei in der KK versichert. Aufgrund meiner länger andauernden AU wurde mir ALG I für 1 Jahr gewährt- nun kommen aber meine Fragen... Wohlgemerkt bin ich AU, nicht arbeitslos (!) und aufgrund der Krankheit auch nur "fingiert" arbeitssuchend gemeldet. 1. Kann ich ALG I + Elterngeld zusammen beziehen? (Elterngeld für 2 Jahre wäre aufgrund der AU 150€ - würde das mit ALG irgendwie verrechnet?) --> Wenn ja, was passiert wenn ALG I nach 6 Monaten Elternzeit 'ausläuft': Müsste ich mich dann bei meinem Mann mitversichern oder ist man unabhängig davon bis zum Ende der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert? (Habe irgendwo nämlich gelesen, dass ALGI und Elterngeld gleichzeitig nicht möglich ist, da man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. ABER: Ich wäre ja auch sonst aufgrund der AU nicht dem AM verfügbar- da muss es doch einen Unterschied geben???) 2. Habe gelesen, dass im MuSchu die KK das Mutterschaftsgeld i. H. des ALGI zahlt + ALG I ruht - richtig? Was passiert danach? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mandy
Hallo, 1. Nein, schließt sich aus 2. Nein - in Höhe von Krankengeld. ArbGled 1 geht nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (das Kind also fremdbetreut ist) Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
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