Mandy_83
Hallo Fr. Bader, soweit ich es richtig verstanden habe bin ich während der Elternzeit weiterhin beitragsfrei in der KK versichert. Aufgrund meiner länger andauernden AU wurde mir ALG I für 1 Jahr gewährt- nun kommen aber meine Fragen... Wohlgemerkt bin ich AU, nicht arbeitslos (!) und aufgrund der Krankheit auch nur "fingiert" arbeitssuchend gemeldet. 1. Kann ich ALG I + Elterngeld zusammen beziehen? (Elterngeld für 2 Jahre wäre aufgrund der AU 150€ - würde das mit ALG irgendwie verrechnet?) --> Wenn ja, was passiert wenn ALG I nach 6 Monaten Elternzeit 'ausläuft': Müsste ich mich dann bei meinem Mann mitversichern oder ist man unabhängig davon bis zum Ende der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert? (Habe irgendwo nämlich gelesen, dass ALGI und Elterngeld gleichzeitig nicht möglich ist, da man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. ABER: Ich wäre ja auch sonst aufgrund der AU nicht dem AM verfügbar- da muss es doch einen Unterschied geben???) 2. Habe gelesen, dass im MuSchu die KK das Mutterschaftsgeld i. H. des ALGI zahlt + ALG I ruht - richtig? Was passiert danach? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mandy
Hallo, 1. Nein, schließt sich aus 2. Nein - in Höhe von Krankengeld. ArbGled 1 geht nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (das Kind also fremdbetreut ist) Liebe Grüße NB
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Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
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