allissa
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wohne im Bundesland Sachsen. Vor einigen Tagen stellte ich Ihnen schon einige Fragen. Hier noch drei ergänzende dazu. Landeserziehungsgeld: Ich bekomme 1 Jahr Elterngeld und habe 1 1/2 Jahre Elternzeit beantragt. In den 1/2 Jahr möchte ich Landeserziehungsgeld für meine Tochter beantragen. Es ist mein erstes Kind und die Beantragung soll somit für das 2. Lebensjahr bzw. im zweiten Lebensjahr erfolgen. Nun laß ich, dass hierfür das Einkommen von mir und meines Mannes im Geburtsjahr maßgebend ist. Verstehe ich es richtig, dass wenn mein Elterngeld und der Verdienst meines Mannes die Einkommensgrenze von 17.100,00 € überschreitet, dass wir nichts bekommen? Ich meine ich beantrage ja die Leistung wo ich schon gar kein Elterngeld mehr bekomme (für das 2. Lebensjahr)! Ich dachte es wäre eine zusätzliche Stütze und ich hatte schon fest damit gerechnet... LG
Hallo, https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=ksv_007&formtecid=2&areashortname=KSV&zbsbehoerde=103250 Für die Berechnung des Landeserziehungsgeldes im 3. Lebensjahrdes Kindes ist das Einkommen aus dem Kalenderjahr nach der Geburtdes Kindes maßgebend, für das 2. Lebensjahr dasEinkommen aus dem Kalenderjahr der Geburt des Kindes. Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite sowohl selbtständig als auch angestellt (vor der Elternzeit im Verhältnis 30- 40% zu 60%) Nun habe ich meine Elternzeit im Angestelltenverhältnis verlängert, arbeite aber bereits selbständig wieder, darf ich ja bis zu 30 H in Elternzeit. Eletrngeld ist ausgelaufen. Ab welcher Einkommensgrenze muss ich Kra ...
Hallo, ich möchte für meine Tochter geborgen im Feb. 2017 Landeserziehungsgeld in Bayern beantragen. Muss ich beim Antrag die Unterhaltszahlung meines Ex-Mannes für meinen Erstgeborenen (im Okt. 2006) angeben? Bei dem Punkt: "Sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG" Vielen Dank im Voraus
Guten Tag Frau Bader. Es dreht sich um folgendes Problem. Mein Sohn ist im September 2016 geboren. Zu dieser Zeit ist auch mein Arbeitsvertrag ausgelaufen. Das nächste Jahr also bis September 2017 hab ich Elterngeld bezogen und war somit darüber krankenversichert. Leider habe ich es verschludert rechtzeitig das Landeserziehungsgeld zu beantrag ...
Hallo, ich bin momentan in Elternzeit und möchte ab Ende April Landeserziehungsgeld in Anspruch nehmen. Allerdings endet mein Arbeitsvertrag am 31.05.2020. Im Netz habe ich verschiedene Aussagen gefunden, dass man trotzdem beitragsfrei krankenversichert ist, wenn man vorher pflichtversichert war. Die Krankenkasse habe ich eben angerufen, sie mei ...
Guten Tag, mein Mann und ich sind beide berufstätig und liegen mit unserem Einkommen deutlich unter der neuen Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld in Höhe von Brutto 300.000 EUR, wobei ich ein signifikant höheres Einkommen habe. Aufgrund von Einmalzahlungen sowie die Einlösung von Aktienoptionen aus mehreren Jahren (das Geld wurde als Eig ...
Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Zeit! Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhalts... Das Kind lebt bei dem Papa, die Mutter zahlt 105% Unterhalt. Gibt es eine Grenze, bei dem Einkommen des Vaters, ab der er keinen oder weniger Unterhalt für das Kind erhält? Wenn er einmalig eine größere Summe Schmerzensgeld erhält, wirkt sich das auf den ...
Guten Tag Frau Bader, unser erstes Kind kommt Mitte Mai auf die Welt. Dann gilt ja die neue Einkommensgrenze von 200.000 Euro für Paare beim Elterngeld. Da mein Freund, dieses Jahr einen hohen einmaligen Bonus bekommen hat, überschreiten wir die 200.000€ mit unseren Brutto Gehälter. Jedoch geht es ja nur um das zu versteuernde Einkommen. Wir wi ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
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