marieseptember
Hallo Frau Bader, Während des ersten Lebensjahres des Kindes wird Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. In diesem Zeitraum soll ein Monat lang keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld bezogen werden sondern Urlaub beim Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) genommen und damit Gehalt bezogen werden. In dieser Zeit würde durch freiberufliche Tätigkeit (Lehrauftrag an der FH) Honorar bezogen werden. Dieses Einkommen dürfte doch nicht unter „Einkommen während des Bezugs von Elterngeld“ fallen, oder? Vielen Dank und viele Grüße, Marie
Hallo, das ist unproblematisch machbar, wichtig ist aber, dass das Honorar entweder nach der Elternzeit oder in dem besagten Monat gezahlt wird. Sonst wird es angerechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Solange das Honorar in dem einen Lebensmonat tatsächlich zufließt (!), in dem kein Elterngeld genutzt wird, spielt es keine Rolle. Sollte das Geld aber später gezahlt werden, also in deiner Elterngeldzeit, dann wird es mit dem Elterngeld verrechnet, denn bei selbstständigen Tätigkeiten gilt das Zuflussprinzip - also wann das Geld auf deinem Konto ankommt, nicht wann du die Arbeit dafür verrichtet hast.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich befinde mich in einer wohl seltenen Situation: Mein Arbeitsverhältnis (mtl wenige Stunden) begann während meiner Schwangerschaft, zugleich ca. 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin. Kurz die Daten: Beschäftigungsbeginn Teilzeit (Gleitzone): 01.09.2012, netto 500,00 EUR (Steuerklasse V) Voraussichtlicher Entb ...
Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir sagen, ob Einkommen und Kosten während Elterngeldbezug bei Selbständigen pro Monat oder über den Bezugszeitraum verteilt zählen? Ich habe einen kleinen Auftrag diesen Monat. Beziehe ein Jahr lang Elterngeld, Grundlage ist Einkommen aus Angestelltenverhältnis, nebenberuflich selbständig. Zufällig ist mei ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (für 2 Jahre angemeldet). Elterngeld habe ich für ein Jahr bekommen und die letzte Auszahlung war im Oktober 21. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich einen Bonus erhalte (trotz Elternzeit) und dieser mir im November 21 ausgezahlt wird - quasi nach dem Elterngeldbezug. B ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 26.06.24 geboren. Am 9.6.26 erwarten wir unser zweites Kind. Elter Geld für das Erste habe ich bis Juli 2025 bekommen. Arbeiten bin ich seit 01.09.25 wieder in Teilzeit. Ich kann die ersten 14 Lebensmonate von meinem Sohn vom Bemessungszeitraum ausklammern, wenn ich Elterngeld bezo ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV