marieseptember
Hallo Frau Bader, Während des ersten Lebensjahres des Kindes wird Elternzeit genommen und Elterngeld bezogen. In diesem Zeitraum soll ein Monat lang keine Elternzeit genommen und kein Elterngeld bezogen werden sondern Urlaub beim Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) genommen und damit Gehalt bezogen werden. In dieser Zeit würde durch freiberufliche Tätigkeit (Lehrauftrag an der FH) Honorar bezogen werden. Dieses Einkommen dürfte doch nicht unter „Einkommen während des Bezugs von Elterngeld“ fallen, oder? Vielen Dank und viele Grüße, Marie
Hallo, das ist unproblematisch machbar, wichtig ist aber, dass das Honorar entweder nach der Elternzeit oder in dem besagten Monat gezahlt wird. Sonst wird es angerechnet. Liebe Grüße NB
Dojii
Solange das Honorar in dem einen Lebensmonat tatsächlich zufließt (!), in dem kein Elterngeld genutzt wird, spielt es keine Rolle. Sollte das Geld aber später gezahlt werden, also in deiner Elterngeldzeit, dann wird es mit dem Elterngeld verrechnet, denn bei selbstständigen Tätigkeiten gilt das Zuflussprinzip - also wann das Geld auf deinem Konto ankommt, nicht wann du die Arbeit dafür verrichtet hast.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, ich befinde mich in einer wohl seltenen Situation: Mein Arbeitsverhältnis (mtl wenige Stunden) begann während meiner Schwangerschaft, zugleich ca. 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin. Kurz die Daten: Beschäftigungsbeginn Teilzeit (Gleitzone): 01.09.2012, netto 500,00 EUR (Steuerklasse V) Voraussichtlicher Entb ...
Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir sagen, ob Einkommen und Kosten während Elterngeldbezug bei Selbständigen pro Monat oder über den Bezugszeitraum verteilt zählen? Ich habe einen kleinen Auftrag diesen Monat. Beziehe ein Jahr lang Elterngeld, Grundlage ist Einkommen aus Angestelltenverhältnis, nebenberuflich selbständig. Zufällig ist mei ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (für 2 Jahre angemeldet). Elterngeld habe ich für ein Jahr bekommen und die letzte Auszahlung war im Oktober 21. Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich einen Bonus erhalte (trotz Elternzeit) und dieser mir im November 21 ausgezahlt wird - quasi nach dem Elterngeldbezug. B ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung