5xsimsalabimbambum
Liebe Frau Bader, ich befinde mich in einer wohl seltenen Situation: Mein Arbeitsverhältnis (mtl wenige Stunden) begann während meiner Schwangerschaft, zugleich ca. 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin. Kurz die Daten: Beschäftigungsbeginn Teilzeit (Gleitzone): 01.09.2012, netto 500,00 EUR (Steuerklasse V) Voraussichtlicher Entbindungstermin: 15.12.2012 Gerne möchte ich nach der Geburt unseres Babys Elernzeit und Elterngeld (Min.-Summe i H v 150,00 EUR mtl., auf 24 Monate verteilt) beantragen. Die 500,00 EUR netto erhalte ich jedoch seitens meines Arbeitgebers weiterhin. Hat dies -obwohl ich "nur" das Elterngeld-Minimum beantrage- Auswirkungen auf das Elterngeld? LIEBEN DANK und viele Grüße, Julie
Hallo, den Mindestbetrag von 300 € monatlich erhalten Sie auf jeden Fall, auch wenn er auf 24 Monate aufgeteilt ist. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Nein das Minimum bleibt immer!
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