Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, nehme aber gerade meine Elternzeit. Vor dem Mutterschutz war ich in BAT VIb eingruppiert und bin Vollzeit arbeiten gegangen. Jetzt möchte ich nach der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten und der AG gibt mir nur eine Stelle, in der ich auf BAT VII zurückgestuft werde. Darf er das denn? Vielen Dank. Renate
Hallo, Sie haben nach dem EU einen Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz mit gleicher Vergütung. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich arbeite seit Mai 2010 im öffentlichen Dienst, seit der Geburt unserer ersten Tochter (28.06 2013) bin ich ein Jahr in Elternzeit gewesen und im Anschluss habe ich meine Arbeitszeit auf 30 std die Woche gekürzt. Nun ist unsere 2. Tochter am 27.08 2016 geboren und ich bin mir nicht sicher wie ich den Antrag auf Elternzeit ...
Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit ...
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Guten Tag, ich hoffe sie können mir bei meinen Fragezeichen im Kopf helfen... Ich schildere kurz meine Situation. Unsere Tochter wurde im August 2016 geboren. Danach folgten 12 Monate Elternzeit und direkt im Anschluss nahm ich im August und September 2017 meinen Resturlaub. Direkt im Anschluss daran teilte ich dem Arbeitgeber meine SS mit und m ...
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Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin in der 19.SSW und arbeite als Erzieherin im Kiga im öffentlichen Dienst. Angestellt bin ich bei der Kommune. Da ich von allem ausreichend Antikörper habe, darf ich zum Glück auch weiterhin arbeiten. Auf Grund einer tiefsitzenden Plazenta hat meine Frauenärztin angedeutet, mich bei der nächsten Vorsorgeuntersuchun ...
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Sehr geehrte Frau Bader, seit 2005 bin ich im öffentlichen Dienst bei der Stadt tätig. Zurzeit bin ich in Elternzeit, arbeite jedoch unbefristet bei einer anderen Gemeinde in Teilzeit mit 19,5 Stunden (die Nebenbeschäftigung wurde genehmigt). Ich möchte die Stelle auch in den nächsten 5-10 Jahren weiter ausüben (kürzere Wegstrecke und somit i ...
Hallo Frau Bader, Ich bin am 02.11.22 in elternzeit gegangen/ Habe ich Anspruch auf diese Sonderzahlung Inflation? Danke für Ihre Mühe. Sie machen das echt toll!
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