mowgli4
Guten Tag, ich hoffe sie können mir bei meinen Fragezeichen im Kopf helfen... Ich schildere kurz meine Situation. Unsere Tochter wurde im August 2016 geboren. Danach folgten 12 Monate Elternzeit und direkt im Anschluss nahm ich im August und September 2017 meinen Resturlaub. Direkt im Anschluss daran teilte ich dem Arbeitgeber meine SS mit und musste sofort ins Beschäftigungsverbot. Seitdem wurde mir das Tarifentgelt gezahlt,ebenso die Tarifzulage. Nun kenne ich es von meiner ersten SS so, dass eine Ausgleichszahlung der Schichtzulagen gezahlt wurde, entsprechend dem Durchschnitt der letzten 3 gearbeiteten Monate. Auf Nachfrage beim AG erhielt ich die Info, dass ich keine Schichtzulagen erhalte, weil die letzten 3 Monate ja in die Elternzeit fielen. Nun wollte ich dazu ihre Meinung hören. Ist das rechtens? Vielen Dank schonmal für ihre Bemühungen
Hallo, nein, da muss man die letzten drei ordnungsgemäß abgerechneten Monate nehmen Liebe Grüße NB
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