ShireHorse97
Hallo Frau Bader, ich arbeite seit Mai 2010 im öffentlichen Dienst, seit der Geburt unserer ersten Tochter (28.06 2013) bin ich ein Jahr in Elternzeit gewesen und im Anschluss habe ich meine Arbeitszeit auf 30 std die Woche gekürzt. Nun ist unsere 2. Tochter am 27.08 2016 geboren und ich bin mir nicht sicher wie ich den Antrag auf Elternzeit stellen soll. wäre das Datum für ein Jahr Elternzeit dann von 27.08 16 - 27.08 17 oder geht die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist los und verschiebt sich dementsprechend, weil sonst wäre es ja kein ganzes Jahr Elternzeit welches man ich Anspruch nimmt. Meine zweite Frage wäre, die wiederaufnahme der Arbeit mit weiterer Stunden reduzierung auf 20- 25 Stunden die Woche, kann man das auch mit der Elternzeit koppeln? Also ein Jahr ganz zu Hause das zweite auf Teilzeit? Herzliche Grüße Melanie
Hallo, bis längstens zum 3. Geburtstag beginnt mit der Geburt). Man kann TZ mit EZ koppeln. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Also, das 1. Jahr Elternzeit im öffentlichen Dienst wird berechnet wie überall und hat keine Besonderheit. Das Jahr Beginnt am Geburtstag und endet am Tag davon (also vom 27.08.2016 - 26.08.2017). Arbeiten in Teilzeit in Elternzeit ist möglich. Macht aber im öffentlichen Bereich erstmal wenig Sinn. Man hat eh einen Anspruch auf Teilzeit im öffentlich Dienst. Daher "heben" sich hier alle die Elternzeit für die Zeit danach auf (für "Notfälle"). Aber Du musst Dich bezüglich der Elternzeit für die ersten beiden Jahre festlegen. Wenn Du sicher weißt, dass Du nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen wirst, dann macht "Aufheben" Sinn. Ansonsten 2 Jahre beantragen und rechtzeitig Teilzeitarbeit in Elternzeit anmelden.
Ähnliche Fragen
Hi, Kind (nicht meines) kommt vorraussichtlich Sept. 2015. Die Mutter hat noch Urlaub aus 2014 und den ganzen Urlaub 2015 sowie diverse Überstunden. Die Mutter möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen Würden die Urlaubstage dann verfallen, wenn Sie 2018 wieder arbeiten gehen würde? Wie würde es mit dem Urlaub aussehen, wenn sie eine Beschäftigungs ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Juni 2013 meinen Sohn auf die Welt gebracht, und war vorher in einer Vollzeitstelle bei der Sparkasse beschäftigt. Die Elternzeit habe ich nächträglich auf 3 Jahre verlängert, sodass ich im Juni 2016 wieder arbeiten gehen darf. Derweil verdiene ich mit einem Minijob noch knappe 300€ mtl. Nun bin ich aber z ...
Guten Tag, Ich brauche einen Rat bzgl der Aussage meines arbeitsgebers: ich werde nach der elternzeit wieder in TZ (vor der EZ war ich in VZ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis) anfangen. Die Tätigkeit die mir angeboten wird, entspricht jedoch einer niedrigeren Gehaltsstufe, ist also weniger anspruchsvoll. Eine Alternative gäbe es lt AG nicht ...
Hallo. Ich habe seit Dezember 2016 ein Baby. Zuvor wollte ich im September meinen Resturlaub nehmen sowie meine Überstunden (22h) nehmen. Dieses wurde mir genehmigt, doch kurz vorher, ca. 4 Tage, bekam ich wegen Komplikationen in der Schwangerschaft Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft. Nun habe ich 2 Jahre Elternzeit. Was ist mit ...
Hallo, und zwar stellt sich bei mir die Frage ob ich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Unser Sohn ist am 09.12.2017 zur Welt gekommen. Ab 05.11.2017-12.02.2018 war ich im Mutterschutz. Mitte September 2017 habe ich ein Beschäftigungsverblt von meinem Frauenarzt bekommen. Ich habe meine Elternzeit für zwei Jahre beantragt. Bekomme ich jetz ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen