Fragenüberfragen2016
Guten Tag, Ich brauche einen Rat bzgl der Aussage meines arbeitsgebers: ich werde nach der elternzeit wieder in TZ (vor der EZ war ich in VZ in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis) anfangen. Die Tätigkeit die mir angeboten wird, entspricht jedoch einer niedrigeren Gehaltsstufe, ist also weniger anspruchsvoll. Eine Alternative gäbe es lt AG nicht. Ist das wirklich so, dass ich mich darauf einlassen muss oder habe ich so etwas wie bestandschutz meiner Gehaltsstufe? ! Ich bedanke mich im Voraus für die freundliche Antwort! Viele Grüße
Hallo, nein, eine schlechtere Gruppierung ist unzulässig. Der AG sollte Ihnen etwas in der gleichen Sufe anbieten - oder eben aus betrieblichen Gründen ablehnen und Sie suchen sich etwas anderes. Wenn Sie das nicht eollen, können Sie eben auch der niedrigeren Gruppierung zustimmen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Huhu. Alles ohne Gewähr aber meiner Ansicht nach, ist Dein AG im Recht. Hast Du bspw. eine E9 in Vollzeit gehabt und möchtest nun Teilzeit mit 20 Stunden gehen aber es gibt keine 9-er Stelle in Teilzeit im Stellenplan oder Deine jetzige Stelle lässt es einfach nicht zu, dann kann er ja keine zaubern. Je nach Größe der Behörde sind die Möglichkeiten und die Flexibilität des AG ja unterschiedlich. Bei uns läuft das meist so ab, dass die Mitarbeiter aus familiären Gründen befristet auf ein oder zwei Jahre eine Stundenreduzierung beantragen. Nach Ablauf der Frist gibt es den nächsten Antrag oder sie gehen eben wieder Vollzeit. Wichtig und schön finde ich daran, dass der Anspruch auf die alten Konditionen bestehen bleibt. Manche treiben dieses Spiel über "Jahrzente". Da wird meist ein kleiner Aufgabenbereich umverteilt und schwups sind 30- 35 Stunden auf so ziemlich jeder Stelle irgendwie möglich :-) Sprich doch mal vertraulich mit dem Personalrat ... Viel Erfolg Dir.
Mitglied inaktiv
Ps: Bestandsschutz hast Du natürlich auf jeden Fall bzgl. Deiner Konditionen vor Elternzeit. Beispiel aus der Praxis von mir heute :-) Auf meine Stelle kommt jetzt eine Frau, deren Stelle durch Umstrukturierung entfallen ist. Auflösung eines EB. Ihr steht ihre EG natürlich zu, eine niedriger bewertete Stelle möchte sie nicht. Meine Stelle gefällt ihr aber nicht, weil diese auf ein Jahr befristet ist und an einem anderen Dienstsitz. Sie beschwert sich also, weil die Lösung nicht endgültig ist und sie den Platz wieder räumen muss, wenn meine Elternzeit beendet ist. Dafür behält sie ihre EG. Der AG ist also schon in der Pflicht aber es gibt Grenzen. In einer 2000 Mann Behörde kann ja ganz anders geschoben werden, wie in einer Gemeinde mit 8 Mitarbeitern.
Fragenüberfragen2016
Danke für die Antwort! Unser Sachgebiet umfasst ca. 50 Mitarbeiter wobei nicht alle die selbe Gehaltsstufe haben. Ich habe jetzt bei einem kurzen Telefonat mit dem Personalamt mitgeteilt, dass ich gerne in der höheren Gehaltsstufe bleiben möchte und auch natürlich bereit bin, eine entsprechende Tätigkeit auszuüben. Der zuständige Sachbearbeiter gab zu verstehen dass er sich erst erkundigen müsse usw... Ich würde nur eben gerne wissen wie denn in meinem Fall die Rechtslage ist, da mir das alles etwas suspekt ist (auch wegen entsprechender Erfahrungen im Vorfeld ;-) ) Ich möchte auch in absehbarer Zeit nicht mehr in vz wieder arbeiten, daher geht es hierbei für mich um eine langfristige Lösung Viele Grüße
Mitglied inaktiv
Ich bin kein Jurist. Konnte Dir daher nur von meiner Erfahrung und unserer Praxis berichten. Ich kenne Euren Stellenplan ja nicht :-D und was bei Euch möglich ist oder nicht, kann vermutlich nur der Personalrat einsehen und erläutern. Auch wenn Du eine langfristige Lösung wünschst, rate ich Dir von Kollegin zu Kollegin, ändere Deinen unbefristeten Vollzeitvertrag nicht für alle Zeit in einen unbefristeten Teilzeitvertrag. Es gibt doch im öffentl. Dienst dafür keine Not! Beantrage auf 5 oder auch 10 Jahre eine Stundenreduzierung :-D aber halte Dir die Option offen. Hast Du erst einmal unbefristet Teilzeit, musst Du später um jede Stunde mehr betteln und bangen. Alles Gute :-)
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