Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit öffentlicher Dienst... gerne an Alle

peekaboo

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Hi, Kind (nicht meines) kommt vorraussichtlich Sept. 2015. Die Mutter hat noch Urlaub aus 2014 und den ganzen Urlaub 2015 sowie diverse Überstunden. Die Mutter möchte 3 Jahre Elternzeit nehmen Würden die Urlaubstage dann verfallen, wenn Sie 2018 wieder arbeiten gehen würde? Wie würde es mit dem Urlaub aussehen, wenn sie eine Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen würde? Danke schon mal für die Antworten. LG Peeka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Urlaubsanspruch f 15 bleibt bestehen Bei 14 kommt es auf die Regelung zwischen den Parteien an, laut Gesetz muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Da verfällt nix. Urlaub im BV wird weiter erworben, nur genehmigter gilt trotz BV als genommen. Ich habe mir meinen Urlaub in der Elternzeit nach dem Elterngeld über einige Monate gestreckt auszahlen lassen. Das muss der AG aber nicht machen, geht aber.


peekaboo

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verfällt nach Elternzeit. Arbeitgeber hier: Landratsamt LG Peeka


Sternenschnuppe

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Guck mal Seiten 38 und 39 http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2011/110912_Elterngeld_Elternzeit_Ratgeber.pdf


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