Matilda 83
Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin 35 Jahre und in der 19 SSW. Im Juli werde ich 36 Jahre.Ich arbeite als Erzieherin im Kindergarten mit 36 Wochenstunden. Heute hatte ich einen Termin bei der Frauenärztin. Diese wollte mich aufgrund eines verhärteten Bauches und Schmerzen schon wieder krank schreiben. Dies habe ich abgelehnt, da ich sonst ins Krankengeld gehen würde. Ich habe dann ein individuelles Beschäftigungsverbot angesprochen. Neben der Risikoschwangerschaft habe ich leider zahlreiche Beschwerden. Dazu zählen eine Entzündung im Knie und Kreislaufprobleme mit gelegentlicher Ohnmacht. Eigentlich wollte ich nur ein paar Stunden weniger arbeiten. 30 oder 32. Meine Ärztin will mir aber dieses individuelle Beschäftigungsverbot nicht aussprechen. Sie sagt, das nur Gründe wie Mehrlingsschwangerschaften, künstl. Befruchtung oder drohender Abbruch zählen. Gesundheitliche Gründe zählen laut ihrer Ansicht nicht. Also bin ich jetzt auf Arbeit mit Schmerzen um nicht ins Krankengeld zu geraten. Ist dies so rechtlich korrekt? Was kann ich tun( evtl. Hausarzt, Betriebsarzt)? Bin total ratlos. Mit freundlichen Grüßen Matilda 83
Hallo, ein BV bekommt man, wenn auf der Arbeit Gefahren für Mutter u Kind bestehen - das ist ja nicht der Fall. Ansonsten ist die Krankschrebung das korrekte Mittel. Liebe Grüße NB
cube
Ja, das ist Rechtens. Deine FA handelt völlig korrekt, dir zwar eine AU anzubieten, aber kein BV. Das du eine AU ablehnst, ist dann sozusagen dein Problem bzw. deine Entscheidung.
Dojii
Ja, das ist so korrekt. Gesundheitliche Probleme sind kein Grund für ein BV, sondern eben für eine AU. Dass du dadurch ins Krankengeld rutschst ist zwar blöd, aber in dem Fall rechtlich sauber. Das Krankengeld hätte auch keine negativen Auswirkungen auf dein Elterngeld, da eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung zu einer Verschiebung des Bemessungszeitraumes führt.
Felica
Ja ist richtig so. Deine anderen Erkrankungen können sogar dazu führen das du wenn du wegen diesen eine AU erhältst oder sie mit eine Rolle spielen, das Krankengeld nicht ausgeklammert wird. Dann zählt es mit 0 €. Erfolgt dur AU rein wegen Schwangerschaft dagegen wird das Krankengeld beim EG nicht berücksichtigt. Ein BV darf der Arzt nur dann ausstellen wenn du arbeitsfähig bist, diese ganz spezielle Arbeit für dich oder das Kind unter Beibehaltung des Mutterschutzgesetzes aber eine Gefahr darstellt.
HeyDu!
Wenn Du wegen der Entzündung im Knie noch keine Krankschreibung hattest, dann geh zum Hausarzt und lass Dich deswegen AU schreiben. Ein Knie hat ja nix mit der Schwangerschaft zu tun und somit steht Dir 6 Wochen Lohnfortzahlung für die "Krankheit Knie" zu... ;-)
HeyDu!
Immer pauschal zu sagen, die schwangerschaftsbedingte AU und der Krankengeldbezug hat keine Folgen (wegen Ausklammerung) ist übrigens gewagt. Keiner von uns weiß, was Fragesteller in den dann greifenden Monaten für ein Einkommen erzielt haben. Es soll auch Menschen geben, die in dem Zeitraum nur TZ arbeiten waren oder einfach deutlich weniger verdienten. Ein Gehalt bleibt doch keine Jahre gleich, zumindest mein eigenes zum Glück nicht und bei Verwandten und Freunden gibt es auch keinen Stillstand in der Entwicklung. Ich kenne einen Fall da fiel man durch Ausklammerung Krankengeld vom fast Höchstsatz 1750 Euro (der es bei BV geworden wäre) auf 1.200 Euro Elterngeld monatlich. Man kann aber auch schlecht mit Wehen auf Arneit gehen, es blieb nur das KH und gab die AU und kein BV. Es gab eben gravierende Einkommenssteigerung in den letzten zwei Jahren... Wer fällt schon gern von z.B. 3000 Netto Gehalt auf 1200 Elterngeld... dass sind dann keine 60 % sondern ein Fall auf 40 %.
Mitglied inaktiv
Es liegt im Ermessen der Ärztin zu entscheiden, welches Attest du erhältst und finanzielle Erwägungen spielen da überhaupt keine Rolle - auch wenn es für dich natürlich ein wichtiger Aspekt ist. Das hat der Gesetzgeber so gewollt, sonst gäbe es nicht die Unterscheidung AU und BV. Ich würde mich an deiner Stelle krank schreiben lassen. Wenn du vorher aus nicht schwangerschaftsbedingten Gründen krank geschrieben warst, dann zählt die 6-Wochen-Frist ja noch gar nicht. Und wenn es schwangerschaftsbedingte Gründe sind, dann kann das beim Elterngeld augeklammert werden.
cube
vielleicht erteilt er ein Teil-BV. Für ihn wäre es ja nun auch besser, du bist zB 30 Std da anstatt mit AU gar nicht. Dennoch bleibt es aber eben dabei, dass deine FA richtig handelt.
Mitglied inaktiv
Dieser Rat ist leider nicht rechtlich in Ordnung. Der AG ist nicht dazu befugt, aus gesundheitlichen Gründen ein anteiliges BV auszusprechen. Das ist nicht in der Zuständigkeit des AG, sondern des Arztes. Da wären wir wieder beim Wunschkonzert BV. Und wir haben hier eine Rechtsberatung!
cube
Schon klar, das dies eine Rechtsberatung ist - und ich habe auch nicht gesagt, sie soll den AG unter Druck setzen von wegen mit AU drohen. Ich sehe aber nicht, was daran so verwerflich sein soll, mit dem AG darüber zu sprechen. Er kann doch selbst dann entscheiden, ob er ein Teil-BV ausspricht oder nicht. Den rat ans ich sehe ich rechtlich weniger bedenklich als die ganzen BV´s, die offensichtlich von AG´s ausgesprochen werden, ohne das überhaupt eine Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz geprüft wurde.
Mitglied inaktiv
Jetzt gibst du noch einen drauf. Nur weil manche Arbeitgeber vielleicht rechtlich nicht korrekt vorgehen, kannst du doch nicht argumentieren, dass dein Rat da weniger daneben wäre. Also bitte!!! Da kann ich auch sagen: ich parke hier falsch, aber immerhin sind die anderen bei Rot über die Ampel gefahren und ich parke nur falsch. Hier liegen gesundheitliche Probleme vor, die einer Krankschreibung bedürfen. Da ist der Arbeitgeber außen vor. Da gibts keine Hintertüre für den AG. Aber eines wäre ok: wenn sich die TE oder der AG auf eine Teilzeitbeschäftigung einigen könnten, aber ohne Beteiligung der Umlagekasse. Wir sind hier in einer Rechtsberatung, und nicht in der Trickkiste irgendeiner Schwangerschaftsberatungsstelle.
HeyDu!
Rein theoretisch könnte die Frauenärztin doch ein Teil-BV erlassen. Grundlage der harte Bauch... oder wäre das auch Unrecht?
Mitglied inaktiv
Diese wollte mich aufgrund eines verhärteten Bauches und Schmerzen schon wieder krank schreiben. Dies habe ich abgelehnt, da ich sonst ins Krankengeld gehen würde. Ich habe dann ein individuelles Beschäftigungsverbot angesprochen. Neben der Risikoschwangerschaft habe ich leider zahlreiche Beschwerden. Dazu zählen eine Entzündung im Knie und Kreislaufprobleme mit gelegentlicher Ohnmacht. Wenn man krank ist, hat man die Entscheidung der Ärztin zu akzeptieren. Oder ist der Krankenstand immer nur solange akzeptabel, solange es nicht an den eigenen Geldbeutel geht? Das ist einfach kein Wunschkonzert, und hat auch was mit Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die des Kindes zu tun. Es gibt keinen Rechtsweg für den Patienten um eine ärztliche Entscheidung auszuhebeln.
HeyDu!
Unabhängig von einer Schwangerschaft habe ich in meinem Leben schon viele AU Bescheinigungen abgelehnt. Fieber und Erkältung, angebrochener Fuß. Und die Entscheidung der Ärztin damit nicht akzeptiert. Unabhängig vom Geld! Da drohte nie Krankengeld. Also ja, man hat immer eine Wahl. Ich würde auch kein Krankengeld in Kauf nehmen. Nie, egal ob mit oder ohne Baby im Bauch. An Stelle der Fragestellerin würde ich ein paar Tage gehen und dann die Frauenärztin auf ein Teil-BV ansprechen. Sie hat doch nichts zu verlieren... Es gibt ja auch noch ein Zwischending zwischen arbeitsfähig und arbeitsunfähig.
Felica
Harter Bauch eher nicht. Das gehört wo zur Schwangerschaft dazu. Sie muss halt mit dem AG sprechen wegen Pausenzeiten. Erst dann könnte man in der Richtung weiterschauen.
Mitglied inaktiv
Wenn ich wirklich *Schmerzen* habe und die Ärztin mich als arbeitsunfähig einstuft, dann darf man das auch ernst nehmen und zu Hause bleiben. Da sind ja einige Baustellen (Knie, Schwindelanfälle, etc.), so dass die Zeit zu Hause gut zur Regeneration investiert wäre. Was die Arbeit betrifft: man hat als Schwangere das Privileg eine Ruheliege zu nutzen und Zusatzpausen machen zu dürfen. Bevor man diese Privilegien nicht ausgeschöpft hat, würde ich als AG keiner Schwangeren ein Teil-BV "abnehmen". Wenn ich schon mit *Schmerzen* zur Arbeit gehe, dann leg ich mich zwischendurch hin.
Matilda 83
Hallo. Ich habe ja nur ein Teil - BV angesprochen. Wollte ja nur 4 oder 6 Stunden weniger arbeiten pro Woche. Eine Krankschreibung steht für mich nicht zur Debatte. Ich brauche nun mal das Geld. Gerade weil ich ein Kind bekomme. Außerdem möchte ich gerne weiter arbeiten und mich nicht von einer Krankschreibung zur nächsten hangeln. Da hat der AG nichts davon und die Kollegen bekommen keine Vertretung. Vielleicht sollte ich nochmal einen Termin beim Betriebsarzt machen.
mellomania
du hast das nicht zu entscheiden von wegen ich möchte doch bitte 4 stunden weniger arbieiten aber volles geld, da ich es brauche blabla. ein bv ist kein wunschkonzert! wurde schon so oft geschrieben. der BA ist für eine empfehlung zuständig, was den Arbeitsplatz betrifft. aber die dinge die du hast begründen eine krankmeldung. wenn du wegen des geldes willen dein kind gefährdest ist das dein ding. aber eine krankmeldung ablehnen obwohl dinge da sind die das begründen ist dumm. sehr dumm. sorry. das leben des kindes bzw. seine gesundheit und deine kann doch kein geld der welt auffangen. der vater ist doch auch noch da und unterhalstpflichtig gell?
Matilda 83
Hallo mellomania. Kannst deine Kommentare für sich behalten. Glaube nicht, dass du schon mal im Kiga gearbeitet hast. Da ist nichts mit schön sitzen und sich die Eier schaukeln. So kennst du das wahrscheinlich, deshalb gibst du nämlich immer solche Kommentare ab. Bin nicht die erste, die einfach nur Rat sucht und bei welcher du so reagierst. Nichts gegen konstruktive Kritik, aber deine Worte sind einfach immer nur abwertend und verständnislos. Spar dir das bitte. Dich hat bestimmt keiner gefragt.
Matilda 83
Übrigens vielen Dank an alle die mir hier versuchen weiterzuhelfen und Verständnis zeigen. Und nochmal an die allwissende mellomania. Ich gehe die ganze Zeit arbeiten und habe es nie auf ein Beschäftigungsverbot abgesehen. Meine Krankschreibung war wegen einer tiefsitzenden Plazenta und drohenden Abbruch. Aber du hast dein Urteil ja schon gefällt. Ich wette du sitzt den ganzen Tag hinter dem Schreibtisch. Bitte keine weiteren Kommentare zu meiner Frage von dir. Danke
mellomania
es ist nun mal so, dass das eine mit dem andren nix zu tun hat. für deine tiefliegende plaznenta und deine knieprobleme ist dein gyn da, für den arbeitsplatz der BAD. ist einfach so. das ist keine wertung. und wer halt für GELD die gesundheit des kindes gefährdet, dem kann eben keiner helfen. DU hast doch die krankemldung abgelehnt. wegen Geld. und was ist mit dem Vater des kindes? der könnte euch ja auch unterstützen, sollte es zu einer km mit KG bezug kommen. von allwissend redest du, diese krone ziehe ich mir aber nicht an :-) mir persönlich ginge die gesundheit vor, geld hin oder her! aber muss ja jeder selber wissen. trotz allem ist bv kein wunschkonzert. und nur die, die nich das hören was wie möchten wenn sie hier fragen, werden blöd :-) und was ich arbeite arbeite ich. ob das nun kiga, altersheim, schule, büro oder sonstwo ist. auch das hat mit hier gar nix zu tun.
Matilda 83
" Es obliegt"überhaupt nicht dir, was du antwortest, vor allem wenn du nicht gefragt wurdest oder heißt du vielleicht Fr.Bader? Allerdings ist es meine Sache, welche Fragen ich stelle auch im Bezug auf ein BV, welches ich übrigens nur in Betracht gezogen habe und mich rechtlich erkundigen wollte. Vielleicht liest du dir meine Frage mal genau durch.Man kann sich auch konstruktiv dazu äußern und nicht so primitiv wie du, indem man "Bla, bla" in seine Antwort schreibt. Du bist bestimmt die erste die nach einem BV krähen würde. Wo du arbeitest spielt sicherlich eine Rolle, denn wenn man bestimmte Dinge nicht nachvollziehen kann, sollte man auch nicht darüber urteilen. Übrigens wollte ich zum Betriebsarzt, weil dieser ein individuelles BV mit verkürzter Arbeitszeit empfohlen hat. Da bin ich nicht von allein drauf gekommen. Und zum Thema "Mann", welches du ja dauernd ansprichst. Den hab ich. Und du wirst es nicht glauben: Wir sind auch noch zusammen. Nur leider verdient er nicht so viel. Auch sowas soll es geben. Ich habe leider das Haupteinkommen. Und das Kind ist mir sehr wichtig. Das lasse ich mir nicht sagen. Bin schon seit Wochen im Schongang. Kannst du überhaupt nicht beurteilen.War heute nochmal bei der FÄ wegen dem verhärteten Bauch. Bin jetzt übrigens k wegen frühzeitigen Kontraktionen der Gebärmutter mit drohender Fehlgeburt. Aber ist dir wahrscheinlich egal so gefühlskalt wie du redest. Dürfte für dich eher ein gefundenes Fressen sein.
mellomania
viele verschiedene jobs, komplikationen in schwangerschaft etcpp. aber wenn du schreibst, du lehnts eine krankmeldung ab weil du nicht weniger verdienen möchtest, dann darf doch bitte die aussage erlaubt sein, dass dir geld vor kind geht oder? lies dir doch mal durch was du schreibst! aber mir ist das völlig juck. der weg den du gegangen bist ist schlichtweg falsch. kann auch böse nach hinten los gehen. aber ist ja dann dein problem. du hättest erwartet dass dir alle nach dem mund reden, dem ist nicht so und daher wirst du bissig. naja. wem geld wichtiger ist?
Felica
Ich sage es jetzt mal ganz klar, Du bist bei weitem nicht alleine. Auch nicht der Mittelpunkt von allem. Was glaubst du wie vielen anderen Schwangeren es so geht wie dir, teils noch schlimmer. Das gibt aber eben noch niemanden das Recht gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen. Genau das versuchst du aber und leugne nicht das es nicht so ist. Ohne das BV würdest du nie im Leben in VZ einsteigen, sonst hättest du eben nicht solange EZ eingereicht. Sei froh das du für die geplante TZ-Tätigkeit im Rahmen der EZ dann Geld bekommst und nimm das mit. Zudem das es wieder das volle Mutterschutzgeld gibt. Das ist weit mehr wie viele andere haben. Über Kinkerlitzchen wie harter Bauch kann ich nur lachen, die gehören nämlich zu den normalen Beschwerden. Ebenso wie normale Übelkeit, Sodbrennen, Abgeschlagenheit, Rückenschmerzen usw. Magst du jetzt sicherlich nicht hören wollen, aber ist so. Es ist unbequem und schmerzhaft, aber harmlos. Ich kenne keine Schwangere die das nicht hat, aber die wenigsten stellen sich derartig an. Dann versucht man halt mal 5e grade sein zu lassen, macht etwas langsamer und so oft wie möglich Ruhepausen. Selbst Magnesium hilft da recht gut. Wenn gar nichts geht, bleibt man daheim, fertig. Hier haben einige dir geschrieben, auch durchaus nett und höflich welche Möglichkeiten du hast. Nutze sie, oder nutze sie nicht, aber jammer nicht darüber wie ungerecht doch alles sei. Im Gegensatz zu manch anderen sind deine Probleme eben ziemlich banal. Davon ab bin ich so ehrlich und sage, wer eine AU ablehnt aus rein finanziellen Aspekten, dem kann es so schlimm nicht gehen. Kann ich sagen weil ich die AU trotz finanziellen Verlusten gewählt habe, mir war das Wohl des Kindes nämlich deutlich mehr wert.
Mitglied inaktiv
Ich muss mich dem anschließen und Mellomania hier etwas in Schutz nehmen, wenn ich auch den Tonfall und die Wortwahl von Mello nicht gut finde. In der Sache hat sie Recht. Bei Krankengeld zahlt der Arbeitgeber schon 6 Wochen lang das volle Gehalt, und im anschließenden Krankengeld zahlt die Solidargemeinschaft der Versicherten immer noch 70-80% des Gehalts. Die finanziellen Einbußen lasten zum allergrößten Teil nicht auf den Schultern der TE, sondern wieder auf der Allgemeinheit. Wenn man die Abschläge mal absolut betrachtet - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingerechnet - dann sind das geringfügige Einbußen für komplettes Zuhausebleiben. Zudem erwirbt man sogar noch laufend weiter Urlaubsansprüche, die sich später wieder in Freizeit umwandeln lassen. Wenn einem das die Gesundheit nicht wert ist, dann ist es nicht lebensbedrohlich und nicht ernst mit den Schmerzen. Dann sind es eben Zipperlein, die jede Schwangere mal hat. Denn wenn ich wirklich *krank, bin bleibt mir keine Wahl. Wenn ich die Wahl noch habe, zur Arbeit zu gehen oder nicht, dann nutze ich als erstes die Privilegien an Zusatzpausen und Abliegen am Arbeitsplatz. Davon möchte die TE nicht viel hören, wie es scheint.
Matilda 83
Jetzt nochmal: Ich habe eine Beschäftigungsverbot nur angesprochen weil 1.der Betriebsarzt es empfohlen hat und 2.die Frauenärztin es beim letzten mal selber angekündigt hat (siehe meine andere Frage). Sonst wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen. Außerdem sind es glaube ich keine Kinkerlitzchen, wenn man am Tag mind.2 mal umfällt, mit einem total dicken Knie, welches versteift ist, kaum noch laufen kann und vorwehen hat, welche dann noch zur Fehlgeburt führen können. ( das kam aber erst gestern beim Anschluss an den Wehenschreiber raus- also am Tagnach meiner Frage). Natürlich habe ich mich dann krank schreiben lassen. Am Tag meiner Frage war ich dann gerade mal 2 Stunden auf Arbeit und habe dann Überstunden genommen. Mir geht die Gesundheit meines Kindes sehr wohl vor. Aber ich brauche nun mal auch das Geld. Mir geht es halt finanziell nicht so rosig. Muss man doch auch mal verstehen. Und die Ausstattung kostet einiges, müssten die meisten von euch wissen. Trotzdem schreibt man doch hier normalerweise nicht alles bis ins kleinste Detail rein sondern hält es immer allgemein. Finde es nicht in Ordnung, dass man als Hilfesuchende dann so abgeurteilt wird.
Matilda 83
Habe ich das richtig verstanden, dass ich weniger Elterngeld bekomme, wenn ich mich aus Gründen die die Schwangerschaft betreffen, krank schreiben lasse?
Mitglied inaktiv
Wenn ich gesundheitlich etwas angeschlagen bin (aber nicht krank), nutze ich auch die flexible Arbeitszeit, gehe früher nach Hause und baue Überstunden ab. Das ist doch eigentlich selbstverständlich. Wenn ich ein dickes, versteiftes Knie habe, "kaum laufen kann" - dann kann ich nicht als Erzieherin in der Kinderbetreuung arbeiten. Da käme evtl noch ein Bürojob in Frage, wenn man das Bein zeitweise neben dem Schreibtisch hochlagern kann. Ein dickes Knie ist keine schwangerschaftsbedingte Diagnose, dafür gibts nur eine AU. Krankengeld infolge AU bei schwangerschaftsbedingter Diagnose kann beim Elterngeld ausgeklammert werden und führt nicht unbedingt zur Minderung des Elterngelds.
Matilda 83
Bürojob geht leider nicht. Da besteht keine Möglichkeit sagt der AG.
Matilda 83
Außerdem gibt es bei uns keine flexible Arbeitszeit. Man muss alle Dienste machen und kann auch bei dem Personalmangel kaum Überstunden nehmen. Auch muss man Kinder hochheben wenn nötig.Ist halt so bei uns.
mellomania
sorry wenn ich das höre.! ein kind benötigt KEIN neues kinderzimmer, es geht ein gebrauchtes bett im elternschlafzimmer, über jahre! gebrauchter kinderwagen etc. wenn man natürlich alles neu und sofort haben muss, muss man es sich leisten können. aber auf dem rücken der gesundheit des kindes? mein mann würde das nie zulassen, dass ich auf eine krankmeldung verzichte wegen der paar kröten! dann arbeitet er halt mehr oder zustätzlich! sorry das sind ausreden! und beweisen mir dass dir das geld im vordergrund steht! egal ob es einem finanziell rosig geht oder nicht, NIEMALS würde ich auf eine km verzichten wegen geld. da kann ich nur den kopf schütteln
mellomania
wenn man das will! dann redet man mit kollegen, die einem helfen beim heben etcpp. kommunikation ist alles :-) kommt aber auch auf die eigeninitiative an und auf das, was einem wichtig ist
Matilda 83
Hör endlich auf so bissig über mich zu urteilen. Du kennst nun mal einfach die Umstände nicht.In unser Schlafzimmer passt kein Bett. Das ist zu klein.Ich kaufe schon alles gebraucht und nehme auch Kleidung aus 2. Hand.Aber auch das will bezahlt werden. Und falls du es immer noch nicht verstanden hast, ich bin krank geschrieben. Hier versucht man Hilfe zu bekommen und wird nur von dir angegiftet. Ich finde es einfach nicht in Ordnung und total verständnislos.
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