Winterkind1979
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin Altenpflegerin und schwanger. Der Gynäkologe hat mir im Dezember, ziemlich zu Anfang der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Im Februar erhielt ich ein Schreiben vom arbeitsmedizinischen Dienst, in dem ich aufgefordert wurde zu einem Termin am 10.2. diesen Jahres zu erscheinen. In diesem Schreiben stand noch, dass es bekannt sei, dass mir ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde. Heute erhielt ich ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht kein Anlass für ein Beschäftigungsverbot besteht. Meine Frage : Ist das Beschäftigungsverbot, dass der Gynäkologe ausgestellt hat, nun unwirksam ? Vielen Dank für die Antwort
Hallo, natürlich kann der FA wegen einem Berug mit schwerem Hebne, bücken etc. ein BV aussprechen! Und das hat auch Bestand Liebe Grüße NB
Winterkind1979
Nachtrag: Habe aber vorhin meinen Gyn telefonisch erreicht, dieser meinte, dass dieser Arzt das Beschäftigungsverbot nicht einfach so aufheben kann. Falls nun das Beschäftigungsverbot angefochten wird, habe ich Möglichkeiten gegen die Beurteilung des Betriebsarztes Widerspruch einzulegen ? LG
Tanja2255
Warum hast du ein BV bekommen?
Winterkind1979
Guten abend Tanja 2255, der Gyn hat mich nach meinem Beruf gefragt und meinte als ich mit "Altenpflegerin" geantwortet habe, "dann gibt es ein Beschäftigungsverbot". Ich war auch ganz froh darüber, da ich es vor einigen Jahren mitbekommen habe, wie mit einer schwangeren Kollegin umgegangen wurde. Heute habe ich nochmal beim arbeitsmedizinischen Dienst angerufen und es wurde mir am Telefon gesagt, dass das BV vom Gynäkologen gilt. LG
Mitglied inaktiv
Dein Arzt hat seine Kompetenzen überschritten, entsprechend würde ich sagen, das die das BV sehr wohl anzweifeln können. Er hatte nicht das recht Dich wegen Deines Berufes ins BV zu stecken, dann kann nur der AG. Ein Arzt dagegen nur aus medizinischen Gründen, zB wegen extrem starker Blutungen welche Dich oder das Kind extrem gefährden. Dein AG hätte genauso hingehen könne und sagen, OK, ich kann sie zwar nicht in der Pflege einsetzte, sehr wohl aber zum Schreibdienst - und das wäre, wenn gleiches Gehalt und Mutterschutzkriterien eingehalten werden, auch wohl rechtes. Ob das BV unwirksam ist, das würde ich abklären lassen. Im Zweifel evtl mal bei der Krankenkasse nachfragen.
Winterkind1979
Guten morgen, also ich habe gestern ja nochmal beim arbeitsmedizinischen Dienst angerufen und nochmal genau nachgefragt, was nun gilt und da hat man mir gesagt, dass das Beschäftigungsverbot von meinem Gyn weiterhin Bestand hat. Wie gesagt bin ich auch froh darüber, dass ich nicht mehr in der Pflege arbeiten muss. Was mein Gyn aber auch meinte, dass wenn mein Arbeitgeber nun einen Platz mit Schreibarbeiten für mich hätte, dann könnte er auch nichts machen ( weiss nun nicht mehr den genauen Wortlaut. ). Gegen einen Arbeitsplatz im Büro hätte ich aber auch nichts einzuwenden gehabt, war aber leider nicht möglich. LG
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