Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst

Matilda 83

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Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin in der 19.SSW und arbeite als Erzieherin im Kiga im öffentlichen Dienst. Angestellt bin ich bei der Kommune. Da ich von allem ausreichend Antikörper habe, darf ich zum Glück auch weiterhin arbeiten. Auf Grund einer tiefsitzenden Plazenta hat meine Frauenärztin angedeutet, mich bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung in ein individuelles Beschäftigungsverbot zu schreiben, d.h. nur noch eine geringere Wochenarbeitszeit. Nun bin ich aber diesen Monat grade erst in Tarifstufe 5 gestiegen. Außerdem gibt es jetzt noch eine tarifliche Erhöhung. Jetzt meine Frage: Zahlt mein Arbeitgeber bei einem individuellen Beschäftigungsverbot weiterhin das Gehalt in Stufe 5 oder werde ich evtl. wieder in Stufe 4 zurückfallen?Das möchte ich nämlich auf keinen Fall! Mit freundlichen Grüßen Matilda 83


EB

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Also meines Wissens nach darf man nicht zurückgestuft werden (wg. Benachteiligung), da wir im öD durch diverse Gesetze geschützt sind. Außerdem wird durch die Besitzstandswahrung sichergestellt, dass man nicht schlechter gestellt wird- schwanger oder nicht.


Steffi1987

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Vielleicht kann ich dir weiter helfen. Ich arbeite ebenfalls als Erzieherin im öD und bin seit November letzten Jahres im vollen BV. Jetzt im April bin ich dennoch von Stufe 3 auf 4 hochgestuft worden. Kann mir daher absolut nicht vorstellen, dass du wegen eines individuellen Verbotes zurück gestuft werden dürftest


Matilda 83

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Danke für eure beiden Antworten. Die haben mir sehr weiter geholfen. LG


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