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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund hat eine Ladung vom Gericht erhalten für den 17. Mai bzgl. Umgansgregelung seiner Tochter aus einer früheren Beziehung. Sie versuchten es zuerst außergerichtlich zu regeln, leider widersetzt sich die Kindsmutter allen Vereinbarungen. Deshalb nun die Ladung zur Anhörung. Lt Brief sind die Kindsmutter, der -vater (mein Freund) und eine Frau von der Caritas (Beratung) geladen. Er hat auch gleich seine Anwältin gefragt, ob sie ihn begleitet. Es ist nicht das 1. Verfahren, es gab bereits eines, womit er das gemeinsame Sorgerecht "gewann" und eines wegen Vaterschaftsanfechtung von seinem vermeintlichen Sohn, dass er auch "gewann", er ist nicht der Vater des Jungen. Nun habe ich am 13.5. Entbindungstermin. Leider macht unsere Kleine keinerlei Anstalten, dass sie sich rechtzeitig auf den Weg macht... mein Frauenarzt meinte, wenn sie nicht von alleine kommt, will er am 17.5. Die Geburt einleiten. Das ist genau der Termin, an dem die Anhörung vor Gericht stattfindet, d.h. er könnte nicht bei der Geburt unseres Kindes dabei sein...
Hallo, da er anwaltlich vertreten ist kann ich mich nicht einmischen. Da muss er seinen RA fragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Simpelste Lösung, Du sagst dem Arzt er soll in dem Fall eben die Einleitung um einen Tag verschieben. Warum und weshalb will er überhaupt so schnell da nachhelfen vorausgesetzt das Kind kommt nicht von alleine bis dahin. Ohne Notwendigkeit kann man nämlich durchaus bis zu 10-14 Tage abwarten. Ansonsten für den absoluten "Notfall" eben einen Plan B finden. Dann kommt halt deine Schwester, eine gute Freundin oder sonstwer mit. Der Gerichtstermin wird kaum den ganzen tag andauern. Und eine Geburt dauert ja doch meistens, wenn erst noch eingeleitete wird kann das auch mehr wie einen Tag gehen.
Mitglied inaktiv
Ich sehe das wie Dany! So früh ist doch keine Notwendigkeit, gleich eine Einleitung durchzuführen. Das reicht auch noch nach 10-14 Tagen! Bestimmte zwingende medizinische Gründe hast du nicht erwähnt. Und der Freund muss bei der Geburt nicht dauernd dabei sein, schon gar nicht in der Anfangsphase. Der Gerichtstermin muss auf jeden Fall vorgehen, immerhin geht es um eine sehr wichtige Frage, die geklärt werden muss.
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