Svellanie
Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit im letzten Schwangerschaftsdrittel, habe einen recht stressigen Job bei dem ich 10 h am Tag unterwegs bin und dazu nun Probleme mit dem Wachstum/Gewicht des Babys, was jede Bewegung schmerzhaft macht Meine Ärztin hat mich erst mal 3 Wochen krank geschrieben. Nun habe ich vom Zeitpunkt der Krankschreibung bis zum Mutterschutz noch 7 1/2 Wochen. Meine Ärztin ist der Meinung, dass die 6 Wochen Frist immer neu beginnt, wenn es eine andere Diagnose ist. Ich kenne es aber so, dass der AG nur verpflichtet ist 6 Wochen zu zahlen, egal ob es sich um eine andere Diagnose handelt. Ein Beschäftigungsverbot stellt sie mir nicht aus, da es am Arbeitsplatz keine Gefährdung gibt. Nun habe ich gelesen, dass Krankengeld aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden nicht angerechnet wird, sondern der entsprechende Zeitraum vor den üblichen 12 Monaten berechnet wird. Auf einer Website habe ich das gefunden: nach § 2b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BEEG heißt es: " Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraumes nach Satz 1 bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person eine Krankheit hatte, die maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt war..." Bedeutet das, dass ich für 1 1/2 Wochen Krankengeld bekomme und das es keine Auswirkungen auf die Elterngeldberechnung hat? Anscheinend muss ich dafür bei der Elterngeldstelle einen Zusatzantrag, einem entsprechenden Attest vom Arzt und die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate + die Lohnnachweise für den entsprechenden Zeitraum des Krankengeldes vor der den 12 Monaten einreichen. Oder muss ich mich im Vorfeld schon eine eine bestimmte Stelle wenden? Stimmt das alles noch so? Meine Ärztin hat mir vorerst wegen einer "einfachen" Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit ausgestellt und würde, falls meine Beschwerden nicht besser werden, mir für die letzten 5 Wochen vor dem Mutterschutz eine AU wegen Schwangerschaftsbeschwerden attestieren. Habe ich das alles richtig verstanden?
Hallo, genau, die schwangerschaftsbedingte Erkrankung bleibt bei der Berechnung des EG unberücksichtigt Liebe Grüße vom Gardasee NB
Dojii
Solange die AU bzw. das Attest eindeutig aussagt, dass die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt erfolgt, wird der betroffene Monat bzw. die betroffenen Monate aus dem 12-Monats-Zeitraum rausgenommen und man geht entsprechend weiter in die Vergangenheit. Einen Zusatzantrag brauchst du nicht, der Elterngeldantrag hat dafür extra ein Feld, wo du es entsprechend markieren kannst. Dann noch das Attest beilegen und die "Ausweichlohnabrechnungen".
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