Mitglied inaktiv
Hallöchen liebe Frau Bader! also, am besten fange ich gleich mal an, ohne genau zu wissen, wie ich es formulieren soll. Bin in der 40 ssw, und habe am 11.3. meinen et. Befinde mich aber auch noch in erziehungsurlaub von meinem sohn (geboren dez 99). nach der jetzigen geburt würde ich gern noch 1 jahr zuhause bleiben, und somit das budget von DM 900 in anspruch nehmen. was auch gingen würde, nach dem verdienst von meinem mann. nun wurde er aber heute gekündigt. meine frage ist nun wie das mit dem erziehungsgeld ist??!! er wird sich ja beim arbeitsamt melden sobald er seine kündigung schriftlich hat. was ist aber, wenn ich vorher ins krankenhaus muss? wenn er arbeiten würde, würde er Urlaub vom arbeitgeber bekommen um auf unserem sohn aufzupassen. bekomme ich trotzdem das budget, wenn er arbeitslos bleibt, oder wenn er eine neue arbeitsstelle bekommt?? ich hoffe, daß ich einigermaßen geschafft habe, mich richtig auszudrücken. herzlichen dank wenn sie meine fragen beantworten können. Liebe grüße, Sandra S.
Liebe Sandra, das EG hat mit der Arbeitslosigkeit nur in sofern zu tun, als der Verdienst bei der Grenze des Einkommens berücksichtigt wird. Wenn er eine neue Stelle bekommt, kann es sein, dass Sie es zurückzahlen müssen. Wenn er Arbeitslosengeld erhält, wird dies anstelle des Gehaltes angerechnet. Gruß, NB
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