vb123
Hallo, bei uns hat sich für November 2018 Kind 2 gerade angekündigt. Kind 1 ist im Juli 2016 geboren und würde regulär im August 2018 von der Krippe in den KiGa (andere Einrichtung) wechseln. Allerdings hat die Krippe eine Klausel, dass Kind 1 6 Monate nach Geburt von Kind 2 (also im Mai) die Krippe verlassen muss, falls bis dahin nicht beide Eltern wieder berufstätig sind. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs würde Kind 1 2-3 Monate seitens der Gemeinde bei einer TaMu „zwischengeparkt“. Da ich das eine extrem unglückliche Lösung halte, überlege ich, im Mai-Juli TZ in EZ zu arbeiten. Kann ich für diese Monate den EG-Bezug komplett aussetzen und hinten dran hängen? Oder geht nur EG Plus?
Hallo, Kind 2 hat doch mit der ganzen Sache nichts zu tun, weil es noch gar nicht geboren ist. Insofern weiß ich nicht, was Sie gemacht hätten, wenn Kind 2 nicht unterwegs gewesen wäre. Außerdem verstehe ich nicht, warum Sie, wenn Kind 1 schon zwei Jahre alt ist, im Mai noch Elterngeld bekommen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes kann der Elterngeldbezug beliebig unterbrochen werden (durch Lebensmonate ohne EG-Bezug). Nach dem 14. Lebensmonat gibt es nur noch EG Plus, dieses muss dann ohne Unterbrechung von Vater oder Mutter bezogen werden. Falls du also Mai-Juli 2019 und den EG-Bezug von Kind 2 meinst, ginge es (allerdings nur nach Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten).
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