Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich beabsichtige im 3. Jahr TZ in EZ bei meinem AG zu arbeiten. Über die Verteilung der Arbeitszeit besteht Uneinigkeit. Als Grund gibt er täglich stattfindende Dienstbesprechungen an und das er Wert darauf legt, daß ich die Möglichkeit habe (schon gewählt ausgedrückt) daran teilzunehmen! Zuerst war die Besprechung 1 Std. - jetzt ulkigerweise, wo er mir partout meine Zeiten nicht gewähren will "nur" noch 15 Minuten bis zum von ihm gewünschten Arbeitszeitende. Ich bin alleinerziehend und habe jedoch für die weiter nach hinten geschobene Arbeitszeit keine Betreuung für meine beiden Kinder (7 und 2 Jahre). Ferner habe ich in den bisherigen Jahren (17 Jahre Beschäftigung) bisher nicht an solchen Dienstbesprechungen teilnehmen müssen und auch der vorgeschobene Grund daran teilnehmen zu sollen aufgrund Wiedereingliederung ist lächerlich da dieses bei einem Hauptaufgabengebiet von der Beiziehung und Ablage von Akten wohl nicht wirklich einer Wiedereingliederung bedarf. LG HC
Hallo, der AG darf ja nur aus betrieblichen Gründen den Wunsch ablehnen. Wenn Sie sich nicht einigen können, muss die Sache im Zweifel gerichtl. gekärt werden. Dann muss der AG darlegen, ob diese Besprechungen neu sind un warum Sie jetzt teilnehmen sollen. Sonst hat er keine chance. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke!
Mitglied inaktiv
Ich soll in die alte Abteilung zurück. Der Vertrag der für mich eingestellten Vollzeitersatzkraft läuft aus.
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