Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Der Arbeitgeber hat sich nicht bei der Elternteilzeit festgelegt.

Frage: Der Arbeitgeber hat sich nicht bei der Elternteilzeit festgelegt.

Hesti82

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Hallo, Ich habe fristgerecht meine Elternzeit für 2 Jahre angemeldet und gleichzeitig, dass ich nach dem 1. Jahr 25 h Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Das war auch so mit meinem AG besprochen. Jetzt hat er es aber nicht bestätigt, sondern geschrieben, dass er Sommer 2018 wieder auf mich zukommen will die Teilzeit betreffend. Also auch nicht wirklich abgelehnt. Es ist ein AG mit mehr als 15 Arbeitnehmern, also kein Kleinunternehmen. Muss ich da etwas unternehmen? Kann er die Teilzeit dann im Sommer ablehnen? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, diese Frist für den Arbeitgeber, dass er antworten muss, gilt nur für Teilzeit nach dem Teilzeitarbeitsgesetz. Nicht während der Elternzeit. Der Arbeitnehmer muss den Antrag normalerweise sieben Wochen vorher stellen und dann wird er bearbeitet. So viel früher kann der Arbeitgeber doch gar nicht disponieren (ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Teilzeit im Sommer beginnen wollen). Liebe Grüße NB


M123-Kiwu-dopp.frg-Mail-ungültig

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Er hätte nach deinem Antrag innerhalb von 4 Wochen ablehnen müssen. Brauchst dir also keine Gedanken machen.


cube

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Der AG muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Teilzeit seinen Widerspruch geltend machen. D.h. in diesem Fall, er darf tatsächlich später darauf zurück kommen.


cube

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Widerspricht der AG nicht innerhalb der Frist, gilt der Antrag als genehmigt - genau so, wie vom AN gestellt. Du hast diesen doch schriftlich eingereicht, oder? Wenn nicht, schnellstens nachholen. Hast du im Antrag Zeiten festgelegt, würden diese im Falle einer Fristverletzung genau so gelten. Willst du sie ändern, muss der AG nicht zustimmen. Hast du dich dazu nicht geäußert, darf der AG dich so einsetzen, wie es dein Vertrag vorsieht (Schichtdienst etc) bzw. er betriebliche Interessen sieht.


Kornblume2016

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Welche deiner antworten ist nun korrekt cube?? Mit Halbwissen sollte man bei rechtlichen Fragen vorsichtig sein!


Hesti82

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Ich habe meinen Antrag fristgerecht und schriftlich gestellt und der AG hat auch eine Bestätigung innerhalb von 4 Wochen geschickt. Jedoch hat er bezüglich der Elternteilzeit geschrieben, dass man im Sommer 2018 diesbezüglich nochmal auf mich zu käme. Also keine Zusage und auch kein Widerspruch. Ich hatte Arbeitszeiten im Antrag enthalten. Ich frage mich halt nur ob dieses Nichtssagen als Widerspruch gilt oder als Zusage weil nicht fristgerecht widersprochen wurde. Oder ob ich jetzt noch etwas machen muss?


cube

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Mein 2. Post war ein Zusatz zum 1. Post: antwortet der AG nicht bis 4 Wochen vor Beginn der TZ gilt der Antrag als angenommen. "Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen" Ich möchte außerdem nochmal darauf hinweisen, dass ich den Ton hier im Forum als langsam unerträglich erachte. Selbst wenn einem ein Fehler unterläuft oder eine Unklarheit besteht, kann man auch in freundlichem Ton darauf hinweisen/nachfragen.


Kornblume2016

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Cube, der Ton ist sachlich. Sachliche Frage lautet:: welche antwort ist korrekt? Du hast die Frage allerdings persönlich genommen und dich angegriffen gefühlt. Das ist an der Stelle das Problem.


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