Lovie
Hallo, ich habe zwei kinder 07/15 und 09/17 Bei AG A habe ich elternzeit genommen von 07/15 bis 07/17, dann wieder von 09/17 bis jetzt. Nun habe ich einen aufhebungsvertrag angenommen und somit noch elternzeit übrig, für Kind 1 noch 1 Jahr und für Kind 2 10 Monate. (plusminus ein paar Tage) Seit 01/19 arbeite ich bei einem anderen AG B Teilzeit, unbefristet. Muss ich Arbeitgeber B irgendwie informieren, dass ich mich elternzeit übrig habe, die ich eventuell noch irgendwann nehmen möchte bis zum 8. Lebensjahr des jeweiligen Kindes? Wenn Ja, reicht da ein formloses Schreiben (sgdh, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich noch X Monate und y Tage elternzeit für Kind 1 und X Tage und y Monate for Kind 2 zur Verfügung stehen habe. Ich bitte um Übertragung, um die elternzeit ggf zu einem späteren Zeitpunkt noch nehmen zu können)
Hallo, nur im Zusammenhang mitd er Antragstellung. Frist 13 Wo. Man kann pro KInd bis zu 24 Mo bis zum 8. Geb nehmen. Liebe Grüße NB
mellomania
du musst nicht. und du musst auch nicht um übertragung bitten. denn der AG MUSS dir die elternzeit genehmigen. die antragsfrist verlängert sich aber auf 13 wochen wenn das kind älter ist als 3. ICH würde es der fairnesshalber aber formlos machen. also deine reste mitteilen.
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